Der Artikel befasst sich mit dem Unterschied zwischen medizinisch notwendigen Pflichtleistungen der
gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland einerseits und deren kostenfreien oder
kostenpflichtigen Mehrleistungen andererseits, und hier insbesondere mit homöopathischen Behandlungen und
Präparaten, und es werden die gesetzlichen Ausnahmeregelungen und privatrechtlichen Grundlagen dafür
erklärt, die dies möglich machen. Ein tabellarischer Teil mit vier Kategorien beschreibt das Verhalten
von 76 Krankenkassen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, anhand ihrer Webseiten.
Gesetzliche Grundlagen
Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V)
geregelt:
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu
erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.[1]
Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V (SGB V)
festgelegt ist. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das
Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,
können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die
Krankenkassen nicht bewilligen.[2]
Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, nennt man IGeL-Leistungen (individuelle
Gesundheitsleistungen). Diese sind von den Versicherten privat zu bezahlen. Zusätzlich zu den
gesetzlich festgelegten Pflichtleistungen dürfen die Krankenkassen seit 2012[3] auch Mehrleistungen anbieten, die in den
Satzungsregelungen der jeweiligen Krankenkasse festgelegt sind. Das sind beispielsweise:
- Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B oder Typhus
- Rufbereitschaft Hebamme
- Haushaltshilfe
- Professionelle Zahnreinigung
- Homöopathische Behandlungen und Präparate
Es gibt bei diesen Satzungsleistungen sinnvolle (z. B. Schutzimpfungen), aber auch solche ohne
medizinischen Nutzen, wie z. B. homöopathische Präparate, deren Wirksamkeit als nicht gegeben angesehen
werden kann[4] bzw. die nur in
gleicher Größenordnung wie der Placebo-Effekt wirken. Einige Krankenkassen haben sich aus
Wettbewerbsgründen dennoch entschieden, Leistungen ohne Nutzen zu bezuschussen. So schreibt z. B. die
Siemens-Betriebskrankenkasse auf ihrer Homepage über die Motivation zur Bezuschussung:
Anhand zahlreicher Kundenrückmeldungen sehen wir, dass viele Kunden seit Jahren gute Erfahrungen mit
Homöopathie machen. Dementsprechend wünschen sich Kunden diese alternative Behandlungsmethode auch von
ihrer Krankenkasse. Trotz fehlender Nachweise zu Wirksamkeit und Nutzen (Evidenz) – die wir
üblicherweise für eine Kostenübernahme voraussetzen – ist Homöopathie als besondere Therapierichtung
nicht grundsätzlich von der Erststattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung
ausgeschlossen.[5]
Im Verlauf einer öffentlichen Diskussion mit der Techniker Krankenkasse (TKK), einer der beiden
größten Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland[6] gab diese ebenfalls an, dass ihr „kein Wirksamkeitsnachweis für die
Homöopathie“ vorläge und, wie auch andere Kassen, dass die Erstattung homöopathischer Behandlungen und
Präparate vorwiegend Marketing- und Wettbewerbsgründe habe.[7][8] Obwohl sowohl das SGB V wie auch das Arzneimittelgesetz wissenschaftliche
Wirksamkeitsnachweise für die Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungen fordern, nehmen sie seit
1997 im Rahmen des Binnenkonsens die sogenannten Besonderen Therapierichtungen davon
aus.[9]
Übersicht: Leistungen zur Homöopathie
Inhalt und Umfang der Erstattungen für homöopathische Leistungen sind unterschiedlich.
Die Krankenkassen bezahlen homöopathische Leistungen in der Regel direkt an den homöopathisch tätigen
Arzt. Abgerechnet wird ganz einfach über die Chipkarte.
Die meisten Krankenkassen bieten die Erstattung pseudomedizinischer Leistungen an. Nur vier
Krankenkassen bieten die Erstattung homöopathischer Leistungen explizit nicht an oder erwähnen sie auf
ihren Webseiten nicht (Stand Januar 2021). Viele Krankenkassen weisen auf ihrer Homepage ausdrücklich auf
die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hin. Viele geben
auf ihrer Homepage an, dass Homöopathie erstattet wird, wenn folgende Punkte erfüllt werden:
- Erstanamnese
- Folgeanamnese
- Fallanalyse/Repertorisation und Beratungen
Oft wird zwar darauf hingewiesen, dass die Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie haben
müssen, der Hinweis auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ fehlt aber.
Einige Krankenkassen machen ungenaue Aussagen, z. B. dass die Erstattung von Homöopathie „nicht
ausgeschlossen“ sei. Manche erstatten lediglich die homöopathischen Arzneimittel, meistens bis zu 100,-
Euro/Jahr.
Sehr oft ist die Erklärung, was Homöopathie eigentlich ist, äußerst beschönigend. Nicht selten wird
sie als Naturheilkunde eingeordnet oder zumindest so präsentiert, dass der Leser leicht diesen falschen
Eindruck gewinnen kann. Nur wenige Krankenkassen – wie beispielsweise die IKK Südwest – weisen explizit
auf die fehlendem Wirksamkeitsnachweise in klinischen Studien hin. Die Unplausibilität des Verfahrens
bzw. die Widersprüche zum sich bewährenden Wissen der Physik, Chemie, Biologie und anderer
Naturwissenschaften wird sonst praktisch nirgends angesprochen. Typischer sind irreführende
Beschreibungen, wie sie etwa die AOK Hessen wählt:
Die Homöopathie aktiviert die Selbstheilungskräfte des Körpers. „Ähnliches möge mit Ähnlichem
geheilt werden“ ist das Prinzip der Homöopathie. Das heißt, Krankheiten werden behandelt, indem geringe
Dosierungen von den Stoffen eingenommen werden, die in stärkerer Dosierung beim gesunden Menschen diese
Krankheitssymptome auslösen würden.[10]
Dass die meisten Homöopathika nicht „geringe Dosierungen“ sondern gar keine Moleküle der
Ausgangsstoffe enthalten, erfährt der Leser auf den Webseiten der Krankenkassen oft ebensowenig wie
die Tatsache, dass die „Aktivierung der Selbstheilungskräfte“ ein Werbespruch ist.
Die folgende Übersicht enthält nur Kassen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, also keine
Betriebskrankenkassen, die nur für Mitarbeiter offen stehen. In diese Kategorie fällt beispielsweise die
Daimler BKK, die Homöopathie erstattet und auf ihrer Webseite auch auf ihre Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ
hinweist.[11]
Krankenkassen, die auf die
Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hinweisen
Die folgenden Krankenkassen weisen (Stand: Januar 2021) auf ihrer Homepage ausdrücklich auf die
Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hin:
| Krankenkassen, die auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hinweisen |
| Kasse |
Letzter Abruf |
Link |
Erstattung? |
Hinweis
auf
DZVhÄ? |
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag? |
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation? |
Nur Erstattung der Arzneien? |
Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? |
Hinweis bzw. Zitat aus dem Link |
| Audi BKK |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Ja |
Die Audi BKK bietet ihren Kunden die sanfte Behandlungsmethode der
Homöopathie bei speziell ausgebildeten Ärzten an, die ein Diplom des Deutschen
Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) erworben haben. Zur Versorgung zählen die
Erst- und Folgeanamnese, die Analyse sowie die Auswahl von homöopathischen Mitteln, nicht
jedoch die Kosten für das Arzneimittel. |
| BAHN-BKK |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Ja |
Gemeinsam mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V.
und dem Deutschen Apothekerverband e.V. haben wir eine berufsgruppenübergreifende
Versorgungsstruktur geschaffen. Bei unseren Vertragsärzten können Sie kostenfrei folgende
Leistungen in Anspruch nehmen: Homöopathische Erstuntersuchung (…) Homöopathische Analyse
(…) Homöopathische Folgeuntersuchung (…) Homöopathische Beratung (…) In akuten Fällen
zahlen wir Ihre homöopathische Behandlung in sieben bundesweit zugelassenen
Akut-Kliniken. |
| BERGISCHE Krankenkasse |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Die am Vertrag teilnehmenden Ärzte verfügen alle über die
Zusatzbezeichnung Homöopathie oder sind Inhaber des Homöopathiediploms des Deutschen
Zentralvereins homöopathische Ärzte e. V. (DZVhÄ). (…) Erstanamnese. (…) Homöopathische
Analyse und Beratung (…). Folgeanamnese (…). Eine Erstattung homöopathischer Medikamente
ist nicht möglich. |
| Bertelsmann BKK |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Ein alternatives Heilverfahren bieten wir Ihnen mit der klassischen
Homöopathie. Wir haben dazu einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathisch
tätiger Ärzte e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V. geschlossen. Teilnehmende Ärzte
bieten Ihnen die homöopathische Erstanamnese, Analyse und Folgeanamnese. |
| BIG direkt gesund |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Die BIG hat einen integrierten Versorgungsvertrag mit dem Deutschen
Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen.
(…) Die BIG unterstützt die Homöopathie als alternative Heilmethode gezielt und bietet
Ihnen die folgenden Leistungen auf diesem Gebiet: Erstanamnese (…), homöopathische Analyse
(…), Repertorisation (…), Folgeanamnese (…), homöopathische Beratung |
| BKK Akzo Nobel Bayern |
11. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Wir haben für Sie einen speziellen Versorgungsvertrag mit dem
„Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen. (…) Welche
homöopathischen Leistungen erhalte ich? Erstanamnese (…), die homöopathische Analyse (…)
(zweimal pro Jahr), Repertorisation (…) (zweimal pro Jahr), Analyse (…), Folgeanamnese (…)
(30 Minuten, einmal pro Quartal oder 15 Minuten zweimal im Quartal), Beratung in der
Apotheke (…) |
| BKK Diakonie |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Eine Behandlung ist nur bei besonders geschulten Vertragsärzten mit
entsprechender Zusatzausbildung möglich. Teilnehmende Ärzte in Ihrer Nähe können Sie über
die Arztsuche der DZVhÄ finden. (…) Inhalte der Leistung: Erstanamnese, Analyse,
Repertorisation, Homöopathische Folgeanamnese, Homöopathische Beratung, Beratung in der
Apotheke (…) Über unser Achtsamkeitsbudget bieten wir Ihnen seit dem 01.01.2019 die
Möglichkeit sich homöopathische Arzneimittel bis zu 240 € im Jahr erstatten zu lassen. |
| BKK EUREGIO |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Sie erhalten bei den teilnehmenden Vertragsärzten – diese verfügen
alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder sind Inhaber des Homöopathiediploms des
Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) – folgende ärztliche Leistungen
als Kassenleistung: Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl, Homöopathische Analyse und
Beratung |
| BKK exklusiv |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Die BKK exklusiv hat mit dem deutschen Zentralverein homöopathischer
Ärzte e.V. einen Vertrag geschlossen (…) Sie erhalten (…) folgende ärztliche Leistungen der
BKK exklusiv: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse
und Beratung (…) Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in
voller Höhe, bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und
Versicherten. |
| BKK Faber-Castell & Partner |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Wir haben mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte
(DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen sogenannten integrierten
Versorgungsvertrag (IGV) abgeschlossen. Leistungen: Homöopathische Erstanamnese (…)
Homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung |
| BKK Freudenberg |
12. Januar 2021 |
Link
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Sie können bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten mit der
Zusatzbezeichnung Homöopathie kostenfrei die homöopathische Behandlungen in Anspruch
nehmen. (…) Sie suchen einen teilnehmenden Arzt? Diesen finden Sie auf der Seite der
Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mbH. (…) Im
Einzelnen kann der Arzt folgende Leistungen abrechnen: homöopathische Erstanamnese (…)
Repertorisation (…) homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung
Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber
apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro
Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr. |
| BKK HERKULES |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Die BKK Herkules unterstützt ihre Versicherten und bietet einen
Vertrag zur Homöopathieversorgung, den Sie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
abgeschlossen hat. (…) Jeder am Vertrag teilnehmende Arzt, der die Zusatzbezeichnung
Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins
homöopathischer Ärzte e. V. (DZVhÄ) ist, darf Sie nach Vorlage der Versichertenkarte zu
unseren Lasten behandeln. |
| BKK HMR (BKK Herford Minden Ravensberg) |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Um Ihnen diese Leistungen zu ermöglichen, haben wir einen Vertrag
mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen. (…) Leistungen
der BKK HMR im Überblick: Homöopathische Erstanamnese, Homöopathische Analyse,
Repertorisation, Homöopathische Folgeanamnese, Homöopathische Beratung |
| BKK Linde |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, muss der Arzt/Ärztin
die Zusatzbezeichnung Homöopathie tragen oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des Deutschen
Zentralvereins homöopathischer Ärzte sein. Teilnehmende Ärzte sind verpflichtet, regelmäßig
an Fortbildungen und Qualitätszirkeln des DZVhÄ teilzunehmen. Sie erhalten Behandlungen der
klassischen Homöopathie ohne Zuzahlung. |
| BKK Pfalz |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Unser Vertrag zur integrierten Versorgung mit dem Deutschen
Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband regelt (…)
Homöopathie-Leistungen: Homöopathische Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse (…)
Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung |
| BKK ProVita |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Die BKK ProVita hat mit der Managementgesellschaft des Deutschen
Zentralvereins homöopathischer Ärzte mbH einen Vertrag über die ärztliche Versorgung mit
klassischer Homöopathie abgeschlossen. (…) Unsere Leistungen für Homöopathie: (…)
Erstanamnese (…) homöopathische Analyse (…) Folgeanamnesen und Beratungen (…)
Rückerstattung aller homöopathischen, apothekenpflichtigen Arzneimittel bis 120 € pro
Jahr |
| BKK Public |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
„dafür qualifizierte Ärzte“ |
Nein |
Nein |
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten
im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein
homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. |
| BKK Scheufelen |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
…Vertrag zwischen der BKK Scheufelen und der Managementgesellschaft
des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). (…) Versicherte der BKK
Scheufelen können an dem Vertrag teilnehmende Vertragsärzte, die die Zusatzbezeichnung
Homöopathie führen dürfen, zu folgenden Leistungen in Anspruch nehmen: (…) Erstanamnese (…)
Repertorisation (…) Folgeanamnese |
| BKK Technoform |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Die BKK Technoform hat mit dem Deutschen Zentralverein
homöopathischer Ärzte e.V. (DZHAE) einen sogenannten integrierten Versorgungsvertrag
geschlossen (…). Sie erhalten in diesem Vertragsmodell folgende Leistungen: die
Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung |
| BKK VBU |
12. Januar 2021 |
Link
PDF
|
Ja |
Ja |
Ja, im Flyer |
Nein |
Nein |
Ja |
Um die Qualität zu sichern, ist die BKK VBU dem Vertrag des
Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) und des Deutschen
Apothekerverbands e.V. (DAV) beigetreten. (…) Wir übernehmen die vollen Kosten für die
homöopathische Behandlung (…): Erstanamnese (…) Repertorisation (…) homöopathische Analyse
(…) Folgeanamnese (…) Beratung in der Apotheke (…) Anwendung homöopathischer Arzneimittel:
unbegrenzt |
| BKK VerbundPlus |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Dafür hat die BKK VerbundPlus für Ihre Versicherten einen Vertrag
mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V. geschlossen. (…) Im Rahmen des
Vertrages sind folgende ärztliche Leistungen kostenlos: Erstanamnese (…) Repertorisation
(…) Homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung |
| BKK Wirtschaft & Finanzen |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Indirekt |
Ja |
Nein |
Ja |
Die BKK W&F übernimmt bei jedem zugelassenen Vertragsarzt, der
der Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des
Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DVZhÄ) ist und in unseren Listen
geführt ist, folgende Leistungen ohne Eigenbeteiligung: Erstanamnese (…) Folgeanamnese (…)
Arzneiauswahl (…) homöopathische Analyse und Beratung |
| BKK ZF & Partner |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
„qualifizierte Kassenärzte und Apotheken“ |
Nein |
Ja |
Um Ihnen ein breites Leistungsspektrum anbieten zu können, haben wir
mit qualifizierten Kassenärzten und Apotheken einen Homöopathie-Vertrag abgeschlossen. (…)
Sie können zugelassene Ärzte auch online auf der Website des Deutschen Zentralvereins
homöopathischer Ärzte finden. |
| Continentale BKK |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Ja („Naturarzneimittel“) |
Die Continentale BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein
homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Apothekerverband einen Vertrag zur homöopathischen
Versorgung geschlossen. (…) Folgende Leistungen gehören zur homöopathischen Versorgung: (…)
Erstanamnese (…) . Die homöopathische Analyse und Arzneimittelauswahl (…) Folgeanamnesen
und Beratungen |
| energie-BKK |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Ja |
Die energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer
Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Durch diesen erfolgt die volle
Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung (Erst- und Folgeanamnese,
Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden
Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem
Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. |
| Heimat Krankenkasse |
12. Januar 2021 |
Link
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
In unserer Arztsuche, die regelmäßig aktualisiert wird, sind alle
Ärzte aufgeführt, die dem Homöopathievertrag zwischen der Heimat Krankenkasse und dem
Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) beigetreten sind.
Inhalte der Leistung: Erstanamnese (…) Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…)
Beratung beim Arzt (…) Beratung in der Apotheke |
| Knappschaft |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen
Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Erstanamnese (…) homöopathische
Analyse (…) Repertorisation (…) homöopathische Beratung (…)
Folgeanamnese |
| mhplus Krankenkasse |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Ja („natürliche Behandlungsmethode“) |
Bereits im September 2005 konnte die mhplus mit dem Deutschen
Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen
Vertrag abschließen, der für den gesamten Einzugsbereich der mhplus gilt. Leistung: (…)
Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…)
Beratung |
| R+V Betriebskrankenkasse |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
…haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung
mit klassischer Homöopathie geschlossen. (…) Welche homöopathischen Leistungen werden
erstattet? (…) Erstanamnese (…) Folgeanamnese (…) Homöopathische Analyse (…)
Arzneiauswahl/Repertorisation (…) Beratung |
| SECURVITA Krankenkasse |
12. Januar 2021 |
Link PDF
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Ja |
Im Rahmen unseres Vertrags zur Homöopathie-Versorgung mit der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Sie sich mit der SECURVITA
Versichertenkarte bei allen entsprechend qualifizierten Arztpraxen umfassend homöopathisch
behandeln lassen, ohne zusätzliche Privatrechnung für die Anamnesen.
Voraussetzung ist lediglich, dass Ihr behandelnder Arzt die Zusatzbezeichnung Homöopathie
trägt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms desDeutschen Zentralvereins homöopathischer
Ärzte (DZVhÄ)ist. |
| SKD BKK |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
…dank eines speziellen Versorgungsvertrags, den wir mit dem
„Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen haben, übernehmen wir ganz
unbürokratisch die Kosten für klassische Leistungen der Homöopathie – (…) Erstanamnese (…)
homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnesen und Beratungen |
| Techniker Krankenkasse (TK) |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Übernehmen Sie die Kosten für homöopathische Behandlungen? Ja,
das tun wir. Und zwar für: Erst- und Folgeanamnese, homöopathische Analyse, Suche nach den
geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation). Vorausgesetzt, Ihr Arzt nimmt an unserem
speziellen Vertrag teil.
Online finden Sie auf der Internetseite der Managementgesellschaft des Deutschen
Zentralvereins homöopathischer Ärzte eine Gesamtliste aller teilnehmenden Ärzte. |
| TUI BKK |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
„dafür qualifizierte Ärzte“ |
Nein |
Nein |
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten
im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein
homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. |
| WMF BKK |
12. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Dieses Angebot basiert auf einem besonderen Vertrag mit spezifisch
ausgebildeten Ärzten. (…) Zur Wahl stehen Ärzte, die entweder die Zusatzbezeichnung
Homöopathie führen oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer
Ärzte erworben haben. (…) Die Leistungen im Einzelnen: Erst-Anamnese (…) Repertorisation
(…) Analyse (…) Folge-Anamnese (…) Beratung |
|
Krankenkassen, die unter
konkreten Bedingungen Homöopathie erstatten
Diese Krankenkassen (Stand: Januar 2021) geben auf ihrer Homepage an, dass Homöopathie erstattet wird,
wenn einer der Punkte Erstanamnese, Folgeanamnese oder Fallanalyse/Repertorisation und Beratungen erfüllt
wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie haben müssen,
der Hinweis auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ fehlt aber.
| Krankenkassen, die unter konkreten Bedingungen Homöopathie erstatten |
| Kasse |
Letzter Abruf |
Link |
Erstattung? |
Hinweis
auf
DZVhÄ? |
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag? |
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation? |
Nur Erstattung der Arzneien? |
Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? |
Hinweis bzw. Zitat aus dem Link |
| AOK Bremen/Bremerhaven |
13. Januar 2021 |
Link Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Vage |
Im Rahmen des Programms 750 € PLUS bezuschussen wir jährlich
bestimmte zusätzliche Gesundheitsleistungen, zum Beispiel Homöopathie (…). Die zusätzlichen
750 Euro gibt es auch für jeden mitversicherten Familienangehörigen. Sie sind eine
vierköpfige Familie? Dann erstatten wir Ihnen bis zu 3.000 Euro (…). Wir erstatten Ihnen
80 % der Rechnung für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten mit der
Zusatzqualifikation „Homöopathie“. |
| AOK Hessen |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Wir bieten unseren Versicherten die Kostenübernahme für eine
homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgeanamnese. (…) Voraussetzung ist, dass
die Leistung von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht wird (…).
Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist
insgesamt in Höhe von maximal 240 Euro pro Kalenderjahr möglich. |
| AOK Niedersachsen |
11. Januar 2021 |
Link
Link
|
Ja |
Nein |
„Vertragsarzt“ |
Ja |
Nein |
Vage |
Die AOK Niedersachsen unterstüzt Sie in Form einer Kostenübernahme
von sowohl der homöopathischen Erstuntersuchung, sowie homöopathischen Folgebehandlungen.
Voraussetzungen sind hier: Die Leistungen müssen von einem Vertragsarzt mit der
Zusatzqualifikation der Homöopathie erbracht werden. Das Arzneimittel muss auf einem
Privatrezept ausgestellt sein. Das Arzneimittel muss in Deutschland zugelassen sein. (…)
Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Der Erstattungsbetrag für alle
Mehrleistungen zusammen ist auf insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und Versicherten
begrenzt. |
| AOK Plus |
13. Januar 2021 |
Link Link
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Vage; dafür Hinweis auf fehlende wissenschaftliche Nachweise |
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen
beim homöopathisch tätigen Vertragsarzt, der über eine Homöopathie-Zusatzqualifikation
verfügt. |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland |
13. Januar 2021 |
Link Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Vage |
Erfolgt die Behandlung bzw. Verordnung durch einen Vertragsarzt mit
entsprechender Zusatzqualifikation, beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland pro
Jahr mit 75 € an der Behandlung und mit 25 € an den homöopathischen Arzneimitteln.
Erstattet werden jeweils 80 % des Rechnungsbetrages. |
| BARMER GEK |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein; knapper Hinweis
auf fehlende wissenschaftliche Anerkennung |
Die Barmer bietet Ihnen für dese Heilmethode einen Selektivvertrag,
durch den Sie sich bundesweit bei hochqualifizierten homöopathisch tätigen Ärzten und
Ärztinnen behandeln lassen können. (…) Wir übernehmen die Kosten für die homöopathische
Behandlung, wenn die Leistung von einem der homöopathischen Ärzte erbracht wird, die an
unserem Vertrag teilnehmen. |
| BKK Achenbach Buschhütten |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
„ausgewählte Vertragsärzte“ |
Nein |
Unklar |
Ja |
Bei ausgewählten Ärzten können Sie sich als Versicherter unserer BKK
homöopathisch behandeln lassen. Wir bitten Sie, vor Behandlungsbeginn mit uns Kontakt
aufzunehmen. Wir können Ihnen dann die Vertragsärzte in Ihrer Umgebung nennen und weitere
Informationen zum Ablauf geben. |
| BKK DürkoppAdler |
13. Januar 2021 |
Link Video
|
Ja |
Indirekt im Video |
Ja |
Ja |
Unklar |
Vage; Behauptung wissenschaftlicher Belege |
Wir übernehmen die Kosten für die homöopathische Behandlung in
vertraglichem Umfang als Extra-Leistung bei Vertragsärzten, die eine entsprechende
Qualifikation aufweisen. |
| BKK firmus |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
„geschlossene Kooperation“ |
Nein |
Nein |
Nein |
Die BKK firmus übernimmt die Kosten für die Behandlungen mit
klassischer Homöopathie im Rahmen einer geschlossenen Kooperation mit beigetretenen Ärzten
und Apothekern. |
| BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER |
13. Januar 2021 |
PDF
|
Ja |
Nur über Diplom des DZVhÄ |
Ja |
Ja |
Nein |
Ja: „Natürlich gesund mit Homöopathie“ |
Im Rahmen einer homöopathischen Behandlung übernehmen wir die Kosten
für folgende Leistungen: Homöopathische Ersterhebung (…), Homöopathische Analyse (…),
Repertorisation(…). Im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets erstatten wir Ihnen die Kosten
für alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem
Höchstbetrag von 50 Euro pro Jahr. |
| BKK Mobil Oil |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Wir übernehmen die Kosten für homöopathische Behandlungen, wenn
diese bei einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ erfolgt. (…) Voraussetzung
dafür ist, dass Sie als Patient sich vor der Behandlung bei einem teilnehmenden Arzt in
einen sogenannten besonderen Versorgungsvertrag einschreiben. |
| BKK PFAFF |
13. Januar 2021 |
Link Flyer
|
Ja |
Nur über Diplom des DZVhÄ |
Nein |
Ja |
Nein |
Ja |
Im Info-Flyer „Homöopathie — Natur pur!“: „Die folgenden
homöopathischen Leistungen erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte (…):
Homöopathische Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…)
Homöopathische Folgeanamnese (…) Homöopathische Beratung (…) Nicht verschreibungs- aber
apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie bis zu 120 Euro im Kalenderjahr im
Erstattungsverfahren.“ |
| BKK SBH |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nur über Link zur Arztsuche |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Im Rahmen der integrierten Versorgung bieten wir Ihnen die
Möglichkeit, homöopathische Leistungen in Anspruch zu nehmen – und dies ohne Zuzahlung (…).
Kontaktdaten teilnehmender Ärzte erhalten Sie auf Anfrage oder über www.bkk-sbh. de |
| BKK VDN |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nur über Link zur Arztsuche |
Ja |
Nein |
Nein |
Ja |
Sie können Behandlungen mit klassischer Homöopathie über Ihre
Versichertenkarte nutzen. Diese Leistung bieten wir Ihnen bei teilnehmenden Vertragsärzten
mit Unterstützung durch Apotheken an. |
| BKK Werra-Meissner |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nur über Link zur Arztsuche |
Nein |
„zugelassene Homöopathen“ |
Nein |
Ja |
Die Erstanamnese steht für den Homöopathen daher an erster Stelle.
(…) Die Kosten für Ihre Behandlung werden ganz einfach über Ihre elektronische
Gesundheitskarte abgerechnet. |
| BKK24 |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
„speziell ausgebildete“ Ärzte |
Nein |
Nein |
Versicherte der BKK24 können sich bei speziell ausgebildeten
Vertragsärzten kostenlos homöopathisch behandeln lassen. (…) Die BKK24 übernimmt die Kosten
für: Die homöopathische Erstanamnese. Die Repertorisation. Folgeanamnesen. Homöopathische
Analysen und Folgeberatungen. (…) Wert der Leistung: circa 350,00 Euro (…) Als
Extraleistung bezuschussen wir Arzneimittel für Homöopathie und Anthroposophie mit bis zu
100 Euro pro Kalenderjahr |
| Bosch BKK |
13. Januar 2021 |
Link
Flyer
|
Ja |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Ja, im Flyer |
Versicherte der Bosch BKK können einen Arzt mit der Zusatzausbildung
Homöopathie aufsuchen. Die Bosch BKK übernimmt die Anamnesekosten: Erstanamnese 80 Euro
(bei Kindern bis 14 Jahre: 32 Euro). Folgeanamnese 31 Euro. |
| DAK Gesundheit |
13. Januar 2021 |
Link Link
|
Ja |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Ja |
Wir stellen Ihnen auf den folgenden Seiten verschiedenen
Naturheilverfahren vor. (…) Wir beteiligen uns mit bis zu 100 Euro im Kalenderjahr an den
Kosten für Homöopathie. Einzige Voraussetzung: Ihr Arzt hat sich in der homöopathischen
Medizin ausbilden lassen. |
| HEK - Hanseatische Krankenkasse |
13. Januar 2021 |
Link
Link
|
Ja |
Nein |
„teilnehmende Ärzte“ |
Nein |
Nein |
Ja |
Damit Sie sich ganzheitlich behandeln lassen können, stehen Ihnen
bundesweit rund 1.400 teilnehmende Ärzte zur Verfügung. Bei diesen übernehmen wir zum
Beispiel die Kosten für die Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und Analyse. |
| IKK Brandenburg und Berlin |
13. Januar 2021 |
Link
PDF
|
Ja |
Nur über Link zur Arztsuche |
Ja |
Ja |
Nein |
Ja, im Flyer |
IKK BB-Versicherte können ganz einfach die Homöopathie bei
teilnehmenden Ärzten mit einer homöopathischen Zusatzausbildung in Anspruch nehmen. (…)
Wählen Sie zunächst einen Arzt aus, der seine homöopathische Behandlung in Zusammenarbeit
mit der IKK anbietet. |
| IKK classic |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
„Vertragsarzt“ |
Ja |
Nein |
Ja |
Wir erstatten die Kosten für die homöopathische Erst-
beziehungsweise Folgeanamnese. Analyse, Beratung sowie Auswahl der Arzneien (durch
Repertorisation entsprechend dem Krankheitsbild) gehören außerdem zu unseren Leistungen.
Die IKK classic übernimmt die Kosten für homöopathische Arzneimittel – bis zu einem
Höchstbetrag von 50 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. (…) Vor Beginn der Behandlung
müssen Sie jedoch beim homöopathisch tätigen Vertragsarzt eine Teilnahme- und
Einverständniserklärung unterzeichnen. |
| IKK gesund plus |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein, sondern pseudowissenschaftliche Beschreibung |
Die Behandlung mit Homoöpathie ist vertraglich festgelegt. Das
bedeutet für alle Versicherten der IKK gesund plus, die diese Leistung in Sachsen-Anhalt
oder Bremen in Anspruch nehmen, eine Übernahme von homoöpathischen Behandlungen. |
| IKK Südwest |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
DZVhÄ als einer mehrerer Links, die bei der Arztsuche
unterstützen |
Nein |
„qualifizierte Leistungserbringer“ |
Nein |
Nein, Hinweis auf fehlenden Wirksamkeitsnachweis
Link auf das ARD Nachtmagazin mit einer insgesamt sehr wissenschaftlich fundierten
Darstellung der Homöopathie |
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr für folgende Leistungen die Kosten für
insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je
Sitzung: Erstanamnese, Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit
Arzneimittelauswahl, Folgeanamnese und Beratung.
Seit 2021 bietet die IKK Südwest den Wahltarif „NOW“, bei dem man bestimmte Leistungen
gegen eine Prämie abwählen kann. Die Homöopathie ist hier in „Abwahlpaket 1“ enthalten.
Link
|
| Novitas BKK |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Wir bieten Ihnen umfassende homöopathische Leistungen, vor allem
Erstanamnese, Folgeanamnese und Beratung. (…) Voraussetzungen: Sie erklären Ihre Teilnahme
am Homöopathie-Vertrag bei Ihrem Arzt. Ihr Arzt ist einer von bundesweit etwa 2.000
teilnehmenden Medizinern und vertraglicher Partner der Novitas BKK.… |
| pronova BKK |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Wir nehmen an den Selektivverträgen „Klassische Homöopathie“ teil
und übernehmen für dich die Behandlungskosten für ärztliche Homöopathie. (…) Eine
homöopathische Behandlung beinhaltet in der Regel eine umfassende Erstanamnese (…)
Folgeanamnesen (…). Bei Bedarf gibt es auch kürzere homöopathische Beratungen. |
| Siemens-Betriebskrankenkasse SBK |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein, Hinweis auf fehlende Nachweise
zur Wirksamkeit |
Um Sie ganzheitlich zu behandeln, haben wir bundesweit ein
hochwertiges homöopathisches Programm ins Leben gerufen. Daran nehmen über 1.200
ausgebildete Schulmediziner mit einer zusätzlichen Ausbildung als Homöopath teil.
Leistung: Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung (…) Leistungen
der Apotheke |
| VIACTIV Krankenkasse |
13. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Ja |
Mit der VIACTIV können Sie ohne Zuzahlung homöopathische Leistungen
in Anspruch nehmen. Einzige Voraussetzung: Der behandelnde Arzt muss am Vertrag für
homöopathische Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung teilnehmen. |
|
Krankenkassen mit sehr vagen
Hinweisen zur Erstattung der Homöopathie
Bei diesen Krankenkassen (Stand: Januar 2021) gibt es schwammig formulierte Aussagen, z.B. dass die
Erstattung von Homöopathie „nicht ausgeschlossen“ sei. Manche erstatten lediglich die homöopathischen
Präparate, meistens bis zu 100,- Euro/Jahr oder verweisen auf dafür notwendige Sondertarife.
| Krankenkassen mit sehr vagen Hinweisen zur Erstattung der Homöopathie |
| Kasse |
Letzter Abruf |
Link |
Erstattung? |
Hinweis
auf
DZVhÄ? |
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag? |
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation? |
Nur Erstattung der Arzneien? |
Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? |
Hinweis bzw. Zitat aus dem Link |
| AOK Baden-Württemberg |
11. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Frei verkäufliche, alternative Arzneimittel: 200 Euro
Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“
oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.
|
| AOK Bayern |
11. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Voraussetzung: Verordnung des Arzneimittels durch einen Vertragsarzt mit
Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren. Für wen? Schwangere und Kinder
bis 14 Jahre
Rückerstattung: bis zu 15 Euro (Schwangere) bzw. 80 % der Kosten, max. 25 Euro
(Kinder)
|
| AOK Nordwest |
11. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja |
Die AOK NORDWEST übernimmt für Sie 80 % der Kosten – maximal
500 Euro im Kalenderjahr – für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass
diese Medikamente von einem Arzt auf Privatrezept verordnet und aus der Apotheke bezogen
werden und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. |
| AOK Rheinland/Hamburg |
11. Januar 2021 |
Link Link
|
Vage |
Nein |
Nein |
Nein |
Nicht angegeben |
Nein |
Die Homöopathie wird im Rahmen des Angebots „Gesundheitskonto“
erwähnt: „Beim Gesundheitskonto können Sie von zahlreichen Gesundheitsleistungen
profitieren. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aus dem Gesamtangebot von über 50
Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen: Alternative Medizin: Osteopathie, Homöopathie
beim Vertragsarzt, Chiropraktik, Massagen…“
Auch an anderer Stelle bleibt die Darstellung vage: Unter „Erholung und Entspannung“ heißt
es: „Besondere Leistungen (…) Alternative Therapien und Homöopathie“. Unter dem Link zur
Erläuterung der Angebote aus den Alternativen Therapien findet sich die Homöopathie jedoch
nicht. |
| AOK Sachsen-Anhalt |
11. Januar 2021 |
PDF Link
|
Vage |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine Angaben |
Nein |
Keine Erwähnung der Homöopathie direkt; aber im Zusatztarif
AOK-NaturPRIVAT werden die besonderen Therapierichtungen als erstattungsfähig bezeichnet:
„Erstattungsfähig sind folgende Leistungen: (…) die im jeweils gültigen
Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen („Hufeland-Verzeichnis“)
aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“
An anderer Stelle bleibt die Darstellung vage: Unter „Familienphase Baby“ heißt es:
„Besondere Leistungen (…) Alternative Therapien und Homöopathie“. Unter dem Link zur
Erläuterung der Angebote aus den Alternativen Therapien findet sich die Homöopathie jedoch
nicht. |
| BKK Melitta plus |
11. Januar 2021 |
Link
|
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja |
Kostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln
der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie von bis zu 100 Euro pro Jahr und
Versicherten, nach Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept und Vorlage der
Originalrechnung/ Quittung der Apotheke. Für Kinder unter zwölf Jahren sind
Naturarzneimittel Kassenleistung und auf einem Kassenrezept verordnungsfähig. |
| Debeka BKK |
11. Januar 2021 |
Link
|
Nur über Zusatztarif |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Im Grundtarif wird die Homöopathie nicht in den Broschüren für
Leistungen und Mehrleistungen erwähnt; die Debeka bietet Zusatztarife „EA“ oder „EAplus“:
an: Erstattet wird dann die „Heilbehandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung
‚Naturheilverfahren‘ und/oder ‚Akupunktur‘ und/oder ‚Homöopathie‘“, beim Tarif „EA“
gedeckelt mit bis zu „500 Euro je Kalenderjahr“ |
| hkk Krankenkasse |
11. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Die hkk erstattet ihren Kunden die Kosten bis zu einer Höchstgrenze
von insgesamt kalenderjährlich 100 Euro für folgende Leistungen: nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und
Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig
sind. |
| KKH Kaufmännische Krankenkasse |
11. Januar 2021 |
Link Link
|
Ja, im Bonusprogramm |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Es wird ein Bonusprogramm angeboten, bei dem man über
„gesundheitsbewusste Maßnahmen“ Geldprämien oder Leistungen aus einem „Gesundheitsbudget“
erhalten kann. Im Rahmen des letzteren wird auch die Homöopathie als mögliche Leistung
genannt, jedoch ohne weitere Angaben. |
| Salus BKK |
11. Januar 2021 |
Link
|
Ja |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja |
Vage |
Sind Verordnungen homöopathischer Arzneien bei der Salus BKK
möglich? Soweit Sie den Arzneimittelrichtlinien entsprechen, können Sie zu Lasten der Salus
BKK verordnet werden. Vorausgesetzt der Vertragsarzt führt die Zusatzbezeichnung
„Homöopathie oder Naturheilverfahren“. |
| vivida BKK |
11. Januar 2021 |
Link
|
Ja, nur bei Kindern |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja, nur bei Kindern |
Nein |
Die vivida bkk übernimmt für Kinder bis zum vollendeten 12.
Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
auch verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente. Darunter fallen auch
homöopathische und anthroposophische Arzneimittel… |
|
Krankenkassen,
die keine Hinweise zur Erstattung von Homöopathie geben oder diese explizit ausschließen
Bei diesen Krankenkassen (Stand: Januar 2021) ist auf ihrer Homepage kein Hinweis auf Erstattung von
homöopathischen Leistungen zu finden:
| Krankenkassen, die keine Hinweise zur Erstattung von Homöopathie
angeben |
| Kasse |
Letzter Abruf |
Link |
Erstattung? |
Hinweis
auf
DZVhÄ? |
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag? |
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation? |
Nur Erstattung der Arzneien? |
Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? |
Hinweis bzw. Zitat aus dem Link |
| AOK Nordost |
11. Januar 2021 |
Link
|
Nein[B 1] |
|
|
|
|
|
Auf der Webseite der AOK Nordost finden sich keine allgemeinen
Hinweise auf die Homöopathie oder ihre Erstattung |
| BKK Textilgruppe Hof |
11. Januar 2021 |
Link
|
Unklar |
|
|
|
|
|
Die Webseite beinhaltet keine Angaben zur Homöopathie; seit 2018
wird die Homöopathie auch im Geschäftsbericht nicht mehr explizit unter den erstatteten
Extras aufgeführt. (Im Geschäftsbericht von 2017 war dies noch der Fall: „Wir freuen uns,
auch weiterhin unsere satzungsbasierten Extras anbieten zu können, die weit über die
gesetzlichen Leistungen hinausgehen, darunter (…) Homöopathie, …“) Unklar ist jedoch, ob
nur die Erwähnung weggefallen ist. |
| IKK Nord |
11. Januar 2021 |
Link
|
Nein |
|
|
|
|
|
Auf der Webseite der IKK Nord finden sich keine Hinweise auf die
Homöopathie oder ihre Erstattung |
| SIEMAG BKK |
11. Januar 2021 |
Link
|
Nein |
|
|
|
|
|
Auf der Webseite der SIEMAG BKK finden sich keine Hinweise auf die
Homöopathie oder ihre Erstattung |
|
Anmerkung: Seit 2021 bietet die IKK Südwest, die die Homöopathie grundsätzlich erstattet, den
Wahltarif „NOW“, bei dem man bestimmte Leistungen gegen eine Prämie abwählen kann. Die Homöopathie ist
hier in „Abwahlpaket 1“ enthalten. Link Auch dies ist also eine Möglichkeit für Kunden, die
Homöopathie nicht über ihren Kassenbeitrag zu fördern.
Selektivverträge
Selektivverträge werden zwischen einzelnen Krankenkassen und Leistungserbringern
geschlossen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die bei der Ausgestaltung des Kollektivvertrages mitwirken,
der für alle Krankenkassen und Leistungserbringer flächendeckend gilt, sind an Selektivverträgen nicht
beteiligt. Ursprünglich waren die Selektivverträge für chronisch Kranke vorgesehen
(Disease-Management-Programme), mittlerweile gibt es für viele Verfahren und Leistungen solche Verträge.
Die Vergütung für Leistungen aus den Selektivverträgen erfolgt außerhalb der Gesamtvergütung
(Budget).[12]
Es haben sich auf dem Gesundheitsmarkt viele sogenannte Managementgesellschaften etabliert, die die
Lobbyarbeit für derartige Vertragsabschlüsse übernehmen. Im Falle der Homöopathie ist das die
Managementgesellschaft des DZVhÄ mbH.[13] Zur Zeit haben ca. 1500 Ärzte (v. a. Allgemeinmediziner, Kinderärzte,
Frauenärzte und Internisten) mit den Krankenkassen einen Selektivvertrag für Homöopathie.
Patienten müssen sich in der Regel für einen Selektivvertrag entscheiden. So ist beispielsweise
bei der Barmer Ersatzkasse die gleichzeitige Teilnahme an einem Hausarztvertrag (einer anderen Form eines
Selektivvertrages) nicht möglich.[14]
Arzneimittel
Damit Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernehmen, muss deren Wirksamkeit nachgewiesen und
müssen sie zugelassen worden sein – normalerweise. Es gibt im Arzneimittelgesetz[15] jedoch drei Ausnahmen:
- Homöopathie
- Anthroposophie
- Phytotherapie
Dieses Konstrukt nennt sich Besondere Therapierichtungen und beruht auf dem im Gesetz
definierten Binnenkonsens. Deswegen ist bei Homöopathika nur eine Registrierung ohne einen
Wirksamkeitsnachweis unter den üblichen Bedingungen der Medizin nötig. Diese Regelung ermöglicht es den
Krankenkassen, Homöopathie und Homöopathika auch ohne Wirksamkeitsnachweis zu erstatten.
Homöopathische „Arzneimittel“ aus der Apotheke muss der Patient erst einmal selbst zahlen, bekommt
dann aber unter Vorlage des Rezeptes und der Rechnung das Geld von seiner Krankenkasse erstattet.
Diese Praxis stellt insofern eine Besonderheit dar, da seit 2004 nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Bis dahin wurden alle Medikamente, die ein
Arzt verordnet hatte, anstandslos von den Krankenkassen bezahlt. Dazu gehören z. B. Schmerzmittel bis zu
einer bestimmten Dosierung, schleimlösende Medikamente bei chronisch Lungenkranken, Mund- und
Rachentherapeutika bei Entzündungen und andere hilfreiche Arzneimittel.
Bei den Homöopathika wird eine Ausnahme gemacht, obwohl sie ebenfalls nicht verschreibungspflichtig
sind.
Wirtschaftlichkeitsgebot
Die Krankenkassen stellen den Versicherten die genannten Leistungen unter Beachtung des
Wirtschaftlichkeitsgebots (SGB V § 12)[2] zur Verfügung, soweit diese
Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Qualität und Wirksamkeit der
Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den
medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.[16] Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der „Besonderen
Therapierichtungen“ sind dabei indes nicht ausgeschlossen.
Dieses gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot wird in Bezug auf die Homöopathie derzeit von
den Krankenkassen nicht eingehalten, denn es wird Geld für Leistungen ausgegeben, deren Wirkung über den
Placeboeffekt nicht hinausgeht. Aus diesem Grund hatten sich die auf dem 100. Deutschen Ärztetag (Mai
1997) anwesenden Ärzte auch explizit gegen den Zugang der Besonderen Therapierichtungen zu den Leistungen
des Sozialversicherungssystems ausgesprochen:
In letzter Minute in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Veränderungen ermöglichen sämtlichen
Gruppierungen unkonventioneller Heilverfahren auf der Ebene der von ihnen reklamierten
Binnenanerkennung in großem Umfang diagnostische und therapeutische Verfahren den Leistungen des
Sozialversicherungssystems zugänglich zu machen.
Diese Verfahren halten einer Prüfung auf Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit nicht stand und sprengen
somit die Grenzen des ohnehin bis an den Rand der Leistungsfähigkeit strapazierten
Sozialversicherungssystems. Es wird nicht verkannt, daß ein Teil der Bevölkerung sich zu dieser Art
Diagnostik und Therapie hingezogen fühlt. Die Finanzierung dieser Wünsche kann jedoch nicht zu Lasten
der gesetzlichen Krankenversicherung gehen, wenn man nicht die Grundlagen einer wissenschaftlich
orientierten Medizin in Frage stellen will.
Die deutsche Ärzteschaft fordert daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die (...) in
letzter Minute in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Veränderungen im SGB V ersatzlos zu
streichen.[17]
Selbst Claudia Witt, Professorin für Komplementärmedizin an der Uni Zürich, kommt nach
Auswertung von Versorgungsstudien zu dem Schluss:
Es konnte nicht gezeigt werden, dass homöopathische Arzneimittel besser wirken als Placebo.[18]
Auch das Argument, die Krankenkassen könnten Geld sparen, wenn Patienten zum Homöopathen gingen, ist
falsch. Das Gegenteil ist richtig, wie eine Arbeitsgruppe der Uni Zürich festgestellt hat. Daten von
44.550 Patienten wurden ausgewertet: Die Gesamtkosten lagen in der Homöopathiegruppe nach 18 Monaten
höher (im Mittel bei 7.207 EUR) als in der Vergleichsgruppe (5.857 EUR). Das galt für alle
Diagnosen.[19] In einer
Folgestudie nach einem Beobachtungszeitraum von insgesamt 33 Monaten hatten sich die Beträge der beiden
Patientengruppen zwar angenähert, doch lagen die Kosten für Patienten mit homöopathischen
Selektivverträgen immer noch für alle Diagnosen höher als bei denen, die dieses Angebot nicht in Anspruch
nahmen (im Mittel 12,414 EUR in der Homöopathiegruppe und 10,428 EUR in der Vergleichsgruppe).[20]
| Quellen- und Literaturangaben |
- ↑
SGB V § 1 Solidarität und Eigenverantwortung (Link, aufgerufen am 11. Januar
2021)
- ↑ 2,0 2,1 SGB V § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (Link, aufgerufen am 11.
Januar 2021)
- ↑
GKV Versorgungsstrukturgesetz (Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
vgl. u.a. Homöopedia-Artikel Nürnberger_Kochsalzversuch,
Münchner
Kopfschmerzstudie und Systematische Reviews zur Homöopathie - Mathie (2014)
- ↑
Webseite der SBK (Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
„Gesetzliche Krankenversicherung: Techniker Kasse ist erstmals
größer als die Barmer“ in: Spiegel Online vom 14.01.2014 (Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
„Kassenstreit: Homöopathie wird erstattet - die neue Brille
nicht“ auf Spiegel Online am 14.12.2017 (Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
„Warum immer mehr Krankenkassen Globuli zahlen, obwohl sie
nichts bringen“ von Jan Petter und Maren Schwarz auf Spiegel Politik
online am 27.04.2018 (Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
„Rückfall ins Mittelalter“ in Der Spiegel vom 19.05.1997,
(Onlineversion, aufgerufen am 11.
Januar 2021)
- ↑
„Homöopathie – ärztliche Behandlung und Arzneimittel“ auf der
Webseite der AOK Hessen (Link,
aufgerufen am 13. Januar 2021)
- ↑
Hinweise zur Homöopathie auf der Webseite der Daimler BKK
(Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
AOK Bundesverband, Lexikon: Selektivvertrag/Bereinigung der
Gesamtvergütung (Link, aufgerufen am 11. Januar
2021)
- ↑
Webseite der Managamentgesellschaft des DZVhÄ (Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
Vertragsbedingungen der Barmer GEK (Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
Arzneimittelgesetz (Link, aufgerufen am 11. Januar
2021)
- ↑
SGB V § 2 Leistungen (Link, aufgerufen am 11.
Januar 2021)
- ↑
Protokoll des 100. Deutschen Ärztetages 1997 (PDF,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
Schweizer Tagesanzeiger, 25.06.2015: „Ist das bei Chirurgen so
anders?“, Interview von Felix Straumann mit Claudia Witt (Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021, Abonnement erforderlich)
- ↑
J. K. Ostermann, T. Reinhold, C. M. Witt: "Can Additional
Homeopathic Treatment Save Costs? A Retrospective Cost-Analysis Based on 44500 Insured
Persons"; July 2015 in: PLoS ONE 10(7): e0134657. doi:10.1371/journal.pone.0134657 (Link,
aufgerufen am 11. Januar 2021)
- ↑
Julia K. Ostermann, Claudia M. Witt, Thomas Reinhold: „A
retrospective cost-analysis of additional homeopathic treatment in Germany: Long-term
economic outcomes“, PloS one 12.9 (2017): e0182897 (Link,
aufgerufen am 20. Januar 2021)
|
| Anmerkungen und Originalzitate |
-
↑ Es gibt hier laut der Webseite der AOK Nordost eine Ausnahme: Eine
Behandlung von Kindern in der Praxis für Kinder-Naturheilkunde und Homöopathie im
Centrum für Gesundheit in Berlin würde die AOK Nordost explizit erstatten.
Allerdings ist diese Praxis aktuell nicht besetzt, so dass das Angebot aktuell hinfällig
ist.
Link
Leider finden sich durch dieses Angebot auf der Webseite der AOK in der herunterladbaren
Broschüre
Homöopathie für Kinder (aufgerufen am 11. Januar 2021) eben doch durch die Evidenzlage
nicht gerechtfertigte und daher irreführende Werbeaussagen für die Homöopathie, zum
Beispiel:
Akute Erkrankungen wie Mittelohrentzündungen,
Blasenentzündungen, Kinderkrankheiten, Ischialgien, Grippe, Erkältungen und ADHS sprechen
im Allgemeinen sehr schnell auf ein homöopathisch richtig verordnetes Mittel
an.
|