Homöopedia Informationen zur Homöopathie |
Tiefpotenzen
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOEDITSECTION__ Category:Grundbegriffe der Homöopathie Der Begriff ''Potenz'' bezeichnet in der :Kategorie:Grundbegriffe_der_Hom…“) |
|||
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
__NOEDITSECTION__ [[Category:Grundbegriffe der Homöopathie]] | __NOEDITSECTION__ [[Category:Grundbegriffe der Homöopathie]] | ||
− | + | <!-- TXT:Es gibt bei der Wahl der Potenzhöhe keine allgemein anerkannten Regeln, nicht einmal für die dabei anzuwendenen Kriterien.@--> | |
− | Der Begriff ''[[Artikel:Potenzen|Potenz]]'' bezeichnet in der [[:Kategorie:Grundbegriffe_der_Homöopathie|homöopathischen Fachsprache]] im engeren Sinne die „Stärke“ eines Präparats. Die ''„[[Artikel:Potenzierung|Potenzierung]]“'' einer ''[[Artikel:Urtinktur|Urtinktur]]'' erfolgt durch Verdünnung und anschließende ''[[Artikel: | + | [[Image:Tiefpotenz.png|rechts|frame]]Der Begriff ''[[Artikel:Potenzen|Potenz]]'' bezeichnet in der [[:Kategorie:Grundbegriffe_der_Homöopathie|homöopathischen Fachsprache]] im engeren Sinne die „Stärke“ eines Präparats. Die ''„[[Artikel:Potenzierung|Potenzierung]]“'' einer ''[[Artikel:Urtinktur|Urtinktur]]'' erfolgt durch Verdünnung und anschließende ''[[Artikel:Schütteln|Verschüttelung]]''. Die Anzahl der Verdünnungsdurchgänge und die Anzahl der Schüttelschläge stehen dabei in einem festen Verhältnis zueinander. Der Name der Potenz gibt allerdings nur den Grad der Verdünnung an, also etwa „D6“ für Verdünnungen im Verhältnis von jeweils 1:10, die sechsmal nacheinander ausgeführt werden. |
Im weiteren Sinne bezeichnet „Potenz“ eine Gruppe von Präparaten mit derselben oder einer sehr ähnlichen Verdünnung. Potenzgrade von D1 bis C11 (entsprechend D23) werden als ''Tiefpotenzen'' oder ''Niedrigpotenzen'' bezeichnet. Die Verdünnungsgrade der Tiefpotenzen liegen unterhalb der [[Artikel:Avogadrogrenze|Avogadrogrenze]] und können theoretisch noch Wirkmoleküle enthalten. Insbesondere bei den tiefen Tiefpotenzen können auch noch pharmakologische oder toxische Wirkungen vorhanden sein. Potenzen C12 bis C29 – entsprechend D24 bis D59 – werden als „mittlere Potenzen“ und Potenzen oberhalb C30 – entsprechend D60 – als „[[Artikel:Hochpotenzen|Hochpotenzen]]“ bezeichnet. | Im weiteren Sinne bezeichnet „Potenz“ eine Gruppe von Präparaten mit derselben oder einer sehr ähnlichen Verdünnung. Potenzgrade von D1 bis C11 (entsprechend D23) werden als ''Tiefpotenzen'' oder ''Niedrigpotenzen'' bezeichnet. Die Verdünnungsgrade der Tiefpotenzen liegen unterhalb der [[Artikel:Avogadrogrenze|Avogadrogrenze]] und können theoretisch noch Wirkmoleküle enthalten. Insbesondere bei den tiefen Tiefpotenzen können auch noch pharmakologische oder toxische Wirkungen vorhanden sein. Potenzen C12 bis C29 – entsprechend D24 bis D59 – werden als „mittlere Potenzen“ und Potenzen oberhalb C30 – entsprechend D60 – als „[[Artikel:Hochpotenzen|Hochpotenzen]]“ bezeichnet. | ||
Zeile 54: | Zeile 54: | ||
Ein ganzes Fläschchen mit 10 g Globuli einer Urtinktur-Imprägnierung ∅ (im Prinzip eine D0-„Verdünnung“) enthält – der Verdünnungsfaktor beim Besprühen der Globuli beträgt 1:100 – genau 0,1 g Dilutionslösung. Angenommen, die Dilutionslösung enthielte 100 % Arsen (eine unrealistische Annahme, dem Sicherheitsaspekt geschuldet), dann würden 0,1 g Arsen auf 10 g Globuli verteilt. Nach dem ersten Potenzierungsschritt enthielte ein Fläschchen mit 10 g Globuli der neuen D1-Verdünnung nunmehr entsprechend 0,1 g einer 10-fach verdünnten Dilutionslösung, also 0,01 g Arsen: Ein Sechstel der minimal tödlichen Dosis. Arsen ist in Alkohol unlöslich und in Wasser nur gering löslich,<ref>Chemische Eigenschaften von Arsen(III)oxid ([https://www.alfa.com/de/catalog/033289/ Link], aufgerufen am 04. November 2017)</ref> so dass zur Herstellung der Urtinktur ∅ eine Trituration (Verreibung) verwendet werden muss, wobei eine weitere Verdünnung von mindestens 1:10 auftritt. Für eine letale Arsendosis benötigt man also mindestens 167 Fläschchen zu je 10 g Globuli „Arsenicum album D1“. | Ein ganzes Fläschchen mit 10 g Globuli einer Urtinktur-Imprägnierung ∅ (im Prinzip eine D0-„Verdünnung“) enthält – der Verdünnungsfaktor beim Besprühen der Globuli beträgt 1:100 – genau 0,1 g Dilutionslösung. Angenommen, die Dilutionslösung enthielte 100 % Arsen (eine unrealistische Annahme, dem Sicherheitsaspekt geschuldet), dann würden 0,1 g Arsen auf 10 g Globuli verteilt. Nach dem ersten Potenzierungsschritt enthielte ein Fläschchen mit 10 g Globuli der neuen D1-Verdünnung nunmehr entsprechend 0,1 g einer 10-fach verdünnten Dilutionslösung, also 0,01 g Arsen: Ein Sechstel der minimal tödlichen Dosis. Arsen ist in Alkohol unlöslich und in Wasser nur gering löslich,<ref>Chemische Eigenschaften von Arsen(III)oxid ([https://www.alfa.com/de/catalog/033289/ Link], aufgerufen am 04. November 2017)</ref> so dass zur Herstellung der Urtinktur ∅ eine Trituration (Verreibung) verwendet werden muss, wobei eine weitere Verdünnung von mindestens 1:10 auftritt. Für eine letale Arsendosis benötigt man also mindestens 167 Fläschchen zu je 10 g Globuli „Arsenicum album D1“. | ||
− | Bei toxischen Pflanzenextrakten muss zusätzlich noch der Wirkstoffgehalt berücksichtigt werden. Die Tollkirsche „Atropa belladonna“ hat beispielsweise einen Alkaloidgehalt von etwa 0,1 % bis 1,3 %, wovon 74 % bis 98 % reines Atropin sind, ein starker Giftstoff mit vielfältigen physiologischen Wirkungen, z. B. auf Herzfrequenz und Atmung. Unterstellen wir aus Sicherheitsgründen die jeweils höchsten Werte, dann hat die Tollkirsche einen Anteil von 98 % mal 1,3 % = 1,274 % Atropin. 1 g Tollkirsche enthält also 0,01274 g Atropin. In 10 g Globuli D1 sind – bei einem Verdünnungsfaktor von 1:10 mal 1:100 = 1:1000 – entsprechend 0,01 g der Urtinktur enthalten. Für die Mazeration von Pflanzen nimmt man Pflanzen und Äthanol (Äthylalkohol) zu gleichen Teilen: Die 0,01 g der Urtinktur | + | Bei toxischen Pflanzenextrakten muss zusätzlich noch der Wirkstoffgehalt berücksichtigt werden. Die Tollkirsche „Atropa belladonna“ hat beispielsweise einen Alkaloidgehalt von etwa 0,1 % bis 1,3 %, wovon 74 % bis 98 % reines Atropin sind, ein starker Giftstoff mit vielfältigen physiologischen Wirkungen, z. B. auf Herzfrequenz und Atmung. Unterstellen wir aus Sicherheitsgründen die jeweils höchsten Werte, dann hat die Tollkirsche einen Anteil von 98 % mal 1,3 % = 1,274 % Atropin. 1 g Tollkirsche enthält also 0,01274 g Atropin. In 10 g Globuli D1 sind – bei einem Verdünnungsfaktor von 1:10 mal 1:100 = 1:1000 – entsprechend 0,01 g der Urtinktur enthalten. Für die Mazeration von Pflanzen nimmt man Pflanzen und Äthanol (Äthylalkohol) zu gleichen Teilen: Die 0,01 g der Urtinktur enthalten also 0,005 g Tollkirsch-Pflanzenanteil. Bei einem Atropingehalt von 1,274 % sind das 0,000637 g oder 0,637 mg, die in einem Fläschchen mit 10 g Globuli D1 enthalten sind. Die letale Atropindosis liegt jedoch bei 100 mg.<ref>Eigenschaften Atropa bella-donna (Tollkirsche) ([http://www.gifte.de/Giftpflanzen/atropa_bella-donna.htm Link], aufgerufen am 04. November 2017)</ref> Für eine letale Atropindosis benötigt man also mindestens 1.570 Fläschchen zu je 10 g Globuli „Belladonna D1“, gewonnen aus Pflanzen mit dem höchsten Atropingehalt. Neben der tödlichen Dosis Atropin hätte man dann aber auch 15,7 kg Rohrzucker eingenommen und etwa 15.700 Euro ausgegeben. Unabhängig vom Atropin: Knapp 16 kg Rohrzucker „einzunehmen“ ist ebenfalls tödlich. |
Bei Toxinen (Giftstoffen) mit vergleichbaren letalen Dosen verhält es sich entsprechend. Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass Tiefpotenzen von der Urtinktur bis einschließlich D3-Potenzen rezeptpflichtig sein müssen. In der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) steht im § 5: | Bei Toxinen (Giftstoffen) mit vergleichbaren letalen Dosen verhält es sich entsprechend. Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass Tiefpotenzen von der Urtinktur bis einschließlich D3-Potenzen rezeptpflichtig sein müssen. In der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) steht im § 5: | ||
Zeile 63: | Zeile 63: | ||
In dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber eine hohe Sicherheitsmarge festgeschrieben. Auch, wenn – von der Homöopathie unerwünschte – pharmakologische Wirkungen bei tiefen Tiefpotenzen nicht auszuschließen sind, ist doch festzuhalten, dass eine lebensbedrohliche Wirkung schon mit D1-Globuli kaum zu erreichen ist, natürlich in Abhängigkeit von der Giftigkeit der Toxine, der minimalen letalen Dosis und dem Toxingehalt in der Ausgangssubstanz. | In dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber eine hohe Sicherheitsmarge festgeschrieben. Auch, wenn – von der Homöopathie unerwünschte – pharmakologische Wirkungen bei tiefen Tiefpotenzen nicht auszuschließen sind, ist doch festzuhalten, dass eine lebensbedrohliche Wirkung schon mit D1-Globuli kaum zu erreichen ist, natürlich in Abhängigkeit von der Giftigkeit der Toxine, der minimalen letalen Dosis und dem Toxingehalt in der Ausgangssubstanz. | ||
− | Arzneipotenzen mit potenziell toxischen Wirkungen sind, obwohl das Gefährdungsrisiko nur sehr gering ist, nicht am Markt. Der Hersteller [[Artikel:DHU|Deutsche Homöopathie-Union]] (DHU) stellt keine rezeptpflichtigen Homöopathika her. | + | Arzneipotenzen mit potenziell toxischen Wirkungen sind, obwohl das Gefährdungsrisiko nur sehr gering ist, nicht am Markt. Der Hersteller [[Artikel:Hersteller_(Deutschland)#DHU|Deutsche Homöopathie-Union]] (DHU) stellt keine rezeptpflichtigen Homöopathika her. |
Auch wenn in Tiefpotenzen noch Arzneisubstanzen nachgewiesen werden können, muss man davon ausgehen, dass bei den meisten Arzneisubstanzen etwa ab dem Potenzgrad D4 und bei hochtoxischen Arzneistoffen, wie beispielsweise bei den Schlangen- und Spinnengiften, etwa ab dem Potenzgrad D8 – aus homöopathischer Sicht niedrigen Potenzen – eine pharmakologische Wirkung ausgeschlossen ist. | Auch wenn in Tiefpotenzen noch Arzneisubstanzen nachgewiesen werden können, muss man davon ausgehen, dass bei den meisten Arzneisubstanzen etwa ab dem Potenzgrad D4 und bei hochtoxischen Arzneistoffen, wie beispielsweise bei den Schlangen- und Spinnengiften, etwa ab dem Potenzgrad D8 – aus homöopathischer Sicht niedrigen Potenzen – eine pharmakologische Wirkung ausgeschlossen ist. |
Aktuelle Version vom 6. Dezember 2020, 19:51 Uhr
Der Begriff Potenz bezeichnet in der homöopathischen Fachsprache im engeren Sinne die „Stärke“ eines Präparats. Die „Potenzierung“ einer Urtinktur erfolgt durch Verdünnung und anschließende Verschüttelung. Die Anzahl der Verdünnungsdurchgänge und die Anzahl der Schüttelschläge stehen dabei in einem festen Verhältnis zueinander. Der Name der Potenz gibt allerdings nur den Grad der Verdünnung an, also etwa „D6“ für Verdünnungen im Verhältnis von jeweils 1:10, die sechsmal nacheinander ausgeführt werden.
Im weiteren Sinne bezeichnet „Potenz“ eine Gruppe von Präparaten mit derselben oder einer sehr ähnlichen Verdünnung. Potenzgrade von D1 bis C11 (entsprechend D23) werden als Tiefpotenzen oder Niedrigpotenzen bezeichnet. Die Verdünnungsgrade der Tiefpotenzen liegen unterhalb der Avogadrogrenze und können theoretisch noch Wirkmoleküle enthalten. Insbesondere bei den tiefen Tiefpotenzen können auch noch pharmakologische oder toxische Wirkungen vorhanden sein. Potenzen C12 bis C29 – entsprechend D24 bis D59 – werden als „mittlere Potenzen“ und Potenzen oberhalb C30 – entsprechend D60 – als „Hochpotenzen“ bezeichnet.
Die Begriffswahl „Potenz“ soll zum Ausdruck bringen, dass nach homöopathischer Lehre durch die „richtige“ Art der Verdünnung und der Verschüttelung eine Wirkungsverstärkung gegenüber der Urtinktur eintritt. Die Art der Wirkungsveränderung bei Hoch- und Tiefpotenzen ist jedoch innerhalb der Homöopathie umstritten, zumal neben der Verstärkung der „guten“ Wirkung ja auch die Verringerung der Toxizität (Giftigkeit) der Ursubstanz zu berücksichtigen ist, d. h. die Ausgangsüberlegung der Homöopathie überhaupt.
Wie bei der Dosierung gibt es in der Homopathie auch bezüglich der Wahl der Potenzhöhe im konkreten Anwendungsfall keine allgemein anerkannten Regeln, nicht einmal für die dabei anzuwendenen Kriterien. Im Gegenteil sind diese zwischen den verschiedenen Schulen stark umstritten. So schrieb z. B. der indische Homöopath Lollah G. K. Murthy in der Zeitschrift für Klassische Homöopathie:
Seit den Tagen Hahnemanns bleiben bis heute die Wahl der richtigen Potenz und ihre Interaktion mit der Lebenskraft sowohl im gesunden als auch im kranken Zustand ein Geheimnis.[1]
Inhaltsverzeichnis
Toxizität
In der Homöopathie werden viele Rohstoffe zu Urtinkturen und Arzneipotenzen verarbeitet. Obwohl allen homöopathischen Rohstoffen sogenannte „Arzneimittelbilder“ – im Prinzip Vergiftungserscheinungen – zugesprochen werden, gelten die meisten der verwendeten Ausgangsstoffe als ungiftig, zumindest in „normalen“ Dosen. An dieser Stelle wird bereits deutlich, dass es in der Homöopathie keine „ungiftigen“ Rohstoffe geben dürfte: Ungiftige Rohstoffe könnten keine Vergiftungserscheinungen hervorrufen und somit auch kein „Arzneimittelbild“. Und ohne Arzneimittelbild kann das Ähnlichkeitsprinzip nicht angewendet werden. Aber offenbar gibt es nichts Ungiftiges, wie Paracelsus bereits bemerkte: „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei.“[2]
Bei diesen in normalen niedrigen Dosierungen ungiftigen Stoffen spielt der Grad der Potenzierung – hier speziell der mit der Potenzierung fest verbundene Teilaspekt der Verdünnung – nur eine Rolle im Gedankengebäude der Homöopathie. Bei mittleren und hohen Potenzgraden wird von der Homöopathie lediglich eine Wirkung nach dem Ähnlichkeitsprinzip erwartet.
Bei tiefen Potenzen von in normalen Dosierungen giftigen Stoffen – mithin niedrigen Verdünnungsgraden und höheren Wirkstoffkonzentrationen – ist es aber theoretisch möglich, dass auch chemische, pharmakologische und / oder toxische Wirkungen auftreten können, die nicht zum homöopathischen Weltbild passen, sondern die mit den üblichen naturwissenschaftlichen Methoden erforscht und beschrieben werden.
Die Angst der Homöopathen vor Vergiftungen – schon Samuel Hahnemann (1755–1843), der Begründer der Homöopathie, fürchtete die toxische Wirkung von Arsenicum album (Arsen) – war es, die im Laufe der Homöopathiegeschichte zu immer höheren Verdünnungen und Potenzen geführt hat. Verdünnungen, die auch weit unterhalb der Avogadrogrenze, die zu Hahnemanns Zeiten allerdings noch unbekannt war, bereits im absurden Bereich lagen.
In der Homöopathie werden jedoch neben den in üblichen Dosierungen ungiftigen Ausgangsstoffen auch giftige anorganische und organische Substanzen eingesetzt, die bereits in geringen Mengen tödlich sein können. Nach heutiger Gesetzeslage sind bei giftigen Ausgangsstoffen die entsprechenden toxikologischen Grundsätze einzuhalten. In Abhängigkeit vom Grad der Giftigkeit – Maße für die Giftigkeit sind die mittlere letale Dosis LD50[3] sowie die niedrigste letale Dosis LDLo – sind Höchstkonzentrationen und Mindestverdünnungen einzuhalten. Die nachfolgenden Absätze beziehen sich auf giftige Ausgangsstoffe. Für ungiftige Urtinkturen sind die nachfolgenden chemisch-toxikologischen Betrachtungen irrelevant.
Herstellung einer Urtinktur
Lösliche flüssige Ausgangssubstanzen wie z. B. Pflanzenpresssaft werden zu gleichen Teilen mit Äthanol vermischt. Dieses Gemisch bleibt mindestens fünf Tage bei einer bestimmten Temperatur unter Verschluss (Mazerierung)[4] und wird dann abfiltriert. Auch trockene pflanzliche Substanzen werden mit Äthanol versetzt und für etwa zehn Tage unter Verschluss gehalten und anschließend filtriert. Diese Filtrationslösung wird als Urtinktur bezeichnet.
Unlösliche Ausgangsstoffe werden mit Milchzucker verrieben. Der Milchzucker wird in drei gleiche Portionen aufgeteilt. Die erste Portion wird mit der Ausgangssubstanz versetzt und vorschriftsgemäß nach dem Homöopathischen Arzneibuch (HAB)[5] abwechselnd sechs Minuten verrieben, vier Minuten verschabt, wieder sechs Minuten verrieben und erneut vier Minuten verschabt. Dann wird das zweite Drittel Milchzucker hinzugefügt und die zwanzigminütige Prozedur wiederholt. Und auch nach Hinzufügen des dritten Drittels des Milchzuckers wird wiederum 20 Minuten im Wechsel verrieben und verschabt. Das auf diese Weise hergestellte Pulvergemisch aus Ausgangssubstanz und Milchzucker ist die „Urtinktur“ für unlösliche Ausgangsstoffe.
Die Urtinktur dient als Ausgangsmaterial für die nachfolgenden Verdünnungen mit jeweils anschließenden Verschüttelungen. Verdünnungen im Verhältnis von jeweils 1:10 bilden die D-Potenzreihe, Verdünnungen im Verhältnis von jeweils 1:100 bilden die C-Potenzreihe und Verdünnungen im Verhältnis von 1:50.000 bilden die Q-Potenzreihe oder LM-Potenzreihe. Für toxikologische Betrachtungen der materiellen – aus homöopathischer Sicht „allopathischen“ – Substanzwirkungen sind nur die Verdünnungsgrade wichtig, nicht aber die Zahl der Verschüttelungen.
Bereits an dieser Stelle muss festgestellt werden, dass es für Urtinkturen keinen feststehenden konstanten Wirkstoffgehalt gibt. Das deutsche und das österreichischen HAB orientieren sich am Gewichtsanteil der Frischpflanzen-Trockensubstanz, während sich das französische HAB am Saftanteil der Pflanzen orientiert.[6]
Die Herstellungsvorschriften mit Festsetzung der Konzentrationen finden sich im österreichischen und deutschen HAB, die sich inhaltlich entsprechen, in der Vorschrift 5 für „Lösungen“, in der Vorschrift 6 für „Verreibungen“, in der Vorschrift 8 für „flüssige Zubereitungen aus Verreibungen“, in der Vorschrift 9 für „Tabletten“, in der Vorschrift 10 für „Globuli“ und in der Vorschrift 17 für „LM-Potenzen“. Die Vorschrift 7 gilt für „Verreibungen von Urtinkturen, Lösungen und flüssigen Vorpotenzen“, die Vorschrift 11 bezieht sich auf „flüssige Verdünnungen zur Injektion“, die Vorschrift 13 regelt den Umgang mit „Salben“, während „Suppositorien“ in der Vorschrift 14, „Augentropfen“ in Vorschrift 15 und „Nasentropfen“ in Vorschrift 45 abgehandelt werden.
Diese Vorschriften legen jedoch nicht die Wirkstoffkonzentration der Urtinkturen fest, sondern nur das Herstellungsverfahren mit seinen quantitativ schwankenden Ergebnissen. Das österreichische HAB stellt fest:
Homöopathische Arzneimittel sind Arzneimittel, die ausschließlich nach homöopathischen Grundsätzen und Verfahrenstechniken hergestellt sind.[7]
Bei unterschiedlichem Gehalt an Wirkstoffen in den Ausgangssubstanzen sind somit die Wirkstoffkonzentrationen in den Urtinkturen ebenfalls unterschiedlich. Das HAB regelt lediglich, dass sie für jede Substanz gleichbleibend ist.
Es ist selbstverständlich, dass feste Verdünnungsverhältnisse, die auf unterschiedliche Ausgangskonzentrationen angewandt werden, zu unterschiedlichen Endkonzentrationen führen.
Dosis-Wirkungsbeziehung bei toxischen Rohstoffen
Die noch vergleichsweise höchsten Konzentrationen an toxischen Stoffen sind in den sehr tiefen Tiefpotenzen von Dilutionen (Lösungen) oder Tabletten zu erwarten. Eine D1-Potenz von Dilutionen oder Tabletten besteht aus einer 1:10-Verdünnung der Urtinktur, die wiederum einen maximalen Anteil von 50 % der Wirkstoffe enthält (sie besteht zu gleichen Teilen aus Rohstoff mit bis zu hundertprozentigem Gehalt und Äthanol). Bei der Imprägnierung der Globuli kommt es zu einer zusätzlichen Verdünnung (ohne Verschüttelung) von 1:100, da mit einem Teil der Dilutionslösung 100 Teile Rohglobuli benetzt werden.[6]
Am Beispiel des von Hahnemann gefürchteten „Arsenicum album“ (Arsentrioxid) lassen sich beispielhaft nachfolgende Berechnungen durchführen:
Die akut tödliche Dosis für einen Menschen liegt bei 60 bis 170 mg, unter Sicherheitsgesichtspunkten also minimal bei 60 mg entsprechend 0,06 g.[8][9]
Ein ganzes Fläschchen mit 10 g Globuli einer Urtinktur-Imprägnierung ∅ (im Prinzip eine D0-„Verdünnung“) enthält – der Verdünnungsfaktor beim Besprühen der Globuli beträgt 1:100 – genau 0,1 g Dilutionslösung. Angenommen, die Dilutionslösung enthielte 100 % Arsen (eine unrealistische Annahme, dem Sicherheitsaspekt geschuldet), dann würden 0,1 g Arsen auf 10 g Globuli verteilt. Nach dem ersten Potenzierungsschritt enthielte ein Fläschchen mit 10 g Globuli der neuen D1-Verdünnung nunmehr entsprechend 0,1 g einer 10-fach verdünnten Dilutionslösung, also 0,01 g Arsen: Ein Sechstel der minimal tödlichen Dosis. Arsen ist in Alkohol unlöslich und in Wasser nur gering löslich,[10] so dass zur Herstellung der Urtinktur ∅ eine Trituration (Verreibung) verwendet werden muss, wobei eine weitere Verdünnung von mindestens 1:10 auftritt. Für eine letale Arsendosis benötigt man also mindestens 167 Fläschchen zu je 10 g Globuli „Arsenicum album D1“.
Bei toxischen Pflanzenextrakten muss zusätzlich noch der Wirkstoffgehalt berücksichtigt werden. Die Tollkirsche „Atropa belladonna“ hat beispielsweise einen Alkaloidgehalt von etwa 0,1 % bis 1,3 %, wovon 74 % bis 98 % reines Atropin sind, ein starker Giftstoff mit vielfältigen physiologischen Wirkungen, z. B. auf Herzfrequenz und Atmung. Unterstellen wir aus Sicherheitsgründen die jeweils höchsten Werte, dann hat die Tollkirsche einen Anteil von 98 % mal 1,3 % = 1,274 % Atropin. 1 g Tollkirsche enthält also 0,01274 g Atropin. In 10 g Globuli D1 sind – bei einem Verdünnungsfaktor von 1:10 mal 1:100 = 1:1000 – entsprechend 0,01 g der Urtinktur enthalten. Für die Mazeration von Pflanzen nimmt man Pflanzen und Äthanol (Äthylalkohol) zu gleichen Teilen: Die 0,01 g der Urtinktur enthalten also 0,005 g Tollkirsch-Pflanzenanteil. Bei einem Atropingehalt von 1,274 % sind das 0,000637 g oder 0,637 mg, die in einem Fläschchen mit 10 g Globuli D1 enthalten sind. Die letale Atropindosis liegt jedoch bei 100 mg.[11] Für eine letale Atropindosis benötigt man also mindestens 1.570 Fläschchen zu je 10 g Globuli „Belladonna D1“, gewonnen aus Pflanzen mit dem höchsten Atropingehalt. Neben der tödlichen Dosis Atropin hätte man dann aber auch 15,7 kg Rohrzucker eingenommen und etwa 15.700 Euro ausgegeben. Unabhängig vom Atropin: Knapp 16 kg Rohrzucker „einzunehmen“ ist ebenfalls tödlich.
Bei Toxinen (Giftstoffen) mit vergleichbaren letalen Dosen verhält es sich entsprechend. Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass Tiefpotenzen von der Urtinktur bis einschließlich D3-Potenzen rezeptpflichtig sein müssen. In der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) steht im § 5:
Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik, insbesondere nach den Regeln des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind oder die aus Mischungen solcher Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen bestehen, wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt. Diese Arzneimittel dürfen auch mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen gemischt werden. [12] (Hervorhebung: Homöopedia)
In dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber eine hohe Sicherheitsmarge festgeschrieben. Auch, wenn – von der Homöopathie unerwünschte – pharmakologische Wirkungen bei tiefen Tiefpotenzen nicht auszuschließen sind, ist doch festzuhalten, dass eine lebensbedrohliche Wirkung schon mit D1-Globuli kaum zu erreichen ist, natürlich in Abhängigkeit von der Giftigkeit der Toxine, der minimalen letalen Dosis und dem Toxingehalt in der Ausgangssubstanz.
Arzneipotenzen mit potenziell toxischen Wirkungen sind, obwohl das Gefährdungsrisiko nur sehr gering ist, nicht am Markt. Der Hersteller Deutsche Homöopathie-Union (DHU) stellt keine rezeptpflichtigen Homöopathika her.
Auch wenn in Tiefpotenzen noch Arzneisubstanzen nachgewiesen werden können, muss man davon ausgehen, dass bei den meisten Arzneisubstanzen etwa ab dem Potenzgrad D4 und bei hochtoxischen Arzneistoffen, wie beispielsweise bei den Schlangen- und Spinnengiften, etwa ab dem Potenzgrad D8 – aus homöopathischer Sicht niedrigen Potenzen – eine pharmakologische Wirkung ausgeschlossen ist.
Im Bereich der Tiefpotenzen existiert für jede Arznei ein von den Eigenschaften des Rohstoffes abhängiger Zwischenbereich von Konzentrationen, in dem pharmakologische und homöopathische Wirkungen nebeneinander bestehen und ineinandergreifen. Dies gilt besonders für Urtinkturen, die, obwohl sie nicht potenziert werden, gemäß Homöopathischem Arzneibuch[5] „homöopathische Arzneispezialitäten“ darstellen und für Tiefpotenzen, in denen noch substanzielle Substanzmengen enthalten sind. Dieser wirkungsmäßige Übergangsbereich kann jedoch im Einzelfall nicht genau vorhergesagt werden, da er von mehreren variablen Einflüssen abhängig ist. Diese ergeben sich aus den Substanzeigenschaften und Resorptionsraten einerseits und aus den individuellen homöopathischen Empfindlichkeiten der Patienten andererseits, die deren Reaktionsverhalten auf die Arzneigaben gemeinsam bestimmen.[6]
Anwendungen der Tiefpotenzen
Bei der Verwendung von pflanzlichen Rohstoffen, beispielsweise Aconit', Belladonna, Veratrum album oder Strychnin, nennt man in der Homöopathie Urtinkturen bis hin zur D4-Potenz auch „Phytotherapie“.[13]
Tiefpotenzen werden vielfach für akute Erkrankungen empfohlen. Und in der Hand von wenig erfahrenen Therapeuten seien Arzneitherapien mit Tiefpotenzen in kurzer Zeit zu erlernen.[14] Zimmermann schreibt, es erscheine richtig, dass niedrige Potenzen einen Hauptangriff auf die ihnen verwandten Symptome und Organe machten und sich auf diese beschränkten. Die höheren Potenzen dagegen ergriffen mehr den totalen Organismus und stimmten ihn um, sodass die feinen Eigentümlichkeiten des Individuums zutage träten.[15]
Interessant ist an dieser Stelle, dass im Gegensatz dazu von anderen Autoren wie Norbert Galatzer Hochpotenzen für akute Erkrankungen empfohlen werden:
Ich will vorausschicken, daß die Hauptdomäne der Behandlung mit Hochpotenzen (C30, C200 [Korsakoff], 1000, 10.000 usf.) bei den akuten Krankheiten zu suchen ist.[16]
Tiefpotenzen finden ihre Anwendung bei lokalen, organbezogenen Erkrankungen. Erstverschlimmerungen seien bei der Gabe von Tiefpotenzen seltener zu erwarten als bei der Gabe von Hochpotenzen. Außerdem dürfen Tiefpotenzen häufig und in kurzen Zeitabständen wiederholt gegeben werden.[17]
Bezüglich der Tiefpotenzen (bis D12) schreibt der schweizer homöopathische Arzt und Publizist Adolf Voegeli (1898–1993):
In diesem Bereich ist die therapeutische Wirkung verhältnismäßig schwach. Darauf beruht wohl die Tatsache, daß man das Medikament in diesen Potenzen fast in jeder beliebigen Menge flüssig oder auch fest geben und sozusagen nach Belieben wiederholen lassen kann. Man kann also von diesen Potenzen sowohl 3mal pro Tag 2 Tabl. geben als auch mit 1 Tropfen der Potenz 200 Streukügelchen befeuchten und davon täglich eins verabreichen. Ferner kann man diese Tiefpotenzen auch in flüssiger Form verabreichen, das Medikament bei jedem Einnehmen erneut schütteln lassen, was zur Folge hat, daß die Potenz von einer Dosis zur andern stets um etwas verändert wird.[18]
In den Worten des französischen Homöopathen Mauritius Fortier Bernoville (1896–1939):
Zusammenfassend können wir feststellen: Während die hohen Potenzen eine negative Phase der Verschlimmerung für einen oder zwei Tage haben, der eine langsame, anhaltende Verbesserung folgt, wirkt die tiefe Potenz kurz. Sie wirkt oberflächlich und muss daher wiederholt werden…[17]
Hahnemann lehnt Mehrfachgaben dagegen in seinem Hauptwerk, dem Organon der Heilkunst, ab.[19] Bei korrekter Anwendung seiner homöpathischen Prinzipien sei eine einzige Arzneigabe zur Heilung hinreichend. In der Notwendigkeit, bei ausbleibender Besserung eine Arzneigabe zu wiederholen, erkannte er eine zuvor fehlerhafte Mittelwahl, d. h. das Symptombild der Arznei entsprach nicht genau genug dem des Patienten, und verlangte eine erneute Anamnese, mindestens aber eine „weitere Dynamisierung“, also die Gabe einer höheren Potenz desselben Mittels.
In der Homöopathie werden Tiefpotenzen allgemein als „optimal zur Selbstbehandlung“ angesehen.[20] Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Tiefpotenzen ist eine materielle Wirkung zwar nicht auszuschließen, andererseits aber dennoch sehr unwahrscheinlich. Materielle Wirkstoffe unterliegen einer „Dosis-Wirkungsbeziehung“. Wirkungen unterhalb der dafür erforderlichen Minimaldosis sind ausgeschlossen.
In der Einschätzung der Tiefpotenzen, bei denen materielle Wirkungen zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden können, aber sehr unwahrscheinlich sind, zeigt sich, dass die Homöopathie die materiellen Aspekte ihrer Arzneien für irrelevant hält. Die Homöopathie hebt lediglich auf die immateriellen Aspekte ihrer Arzneipotenzen ab. Hinzu kommt, dass aus homöopathischer Sicht von der Materie der Urtinktur andere Eigenschaften zu erwarten sind als von dem immateriellen „Arzneigeist“:[21] Die immaterielle „geistartige Arzneikraft“ entfaltet ihre Wirkung – so die Lehre der Homöopathie – nach der Ähnlichkeitsregel.
Wahl der Potenzhöhe
Die Wahl der Potenzhöhe ist bis heute unter den Homöopathen umstritten. Innerhalb der Homöopathie gibt es zwei gegensätzliche Strömungen: „Hochpotenzler“ und „Tiefpotenzler“.
Hahnemann selbst, Jenichen, Bönninghausen, Hering und insbesondere Kent als deren bedeutendster Vertreter gehören zu den Hochpotenzlern. Dabei interpretieren sie die Homöopathie und ihre Verschreibungsregeln auf ganz unterschiedliche Weise – etwa streng nach Hahnemanns Schriften als „genuine Homöopathie“ oder eher nach Kent als „klassische Homöopathie“.
Zu den Tiefpotenzlern gehören Hans Wapler (1866–1951), Ludwig Grießelich (1804–1848), Alfons Stiegele (1871–1956), Julius Mezger (1891–1976) und Moritz Müller (1784–1849). Tiefpotenzler lehnen Potenzen oberhalb einer C30 ab. Sie selbst nennen sich „Spezifiker“, „naturwissenschaftlich-kritische“, „klinische“ oder „freie“ Homöopathen. Hahnemann hingegen nennt sie „Halbhomöopathen“.[14] Ein maßgeblicher zeitgenössischer Vertreter der freien Homöopathie ist Dr. med. Markus Wiesenauer. Er ist neben seiner Praxistätigkeit auch als Autor und Referent tätig.
⇒ Siehe hierzu auch Potenzen: Tiefpotenzler und Hochpotenzler
Die amerikanische Homöopathin Elisabeth Wright-Hubbard – sie promovierte 1921, dem Erscheinungsjahr der 6. Auflage des Hahnemann'schen Organons, an der Columbia University School of Physicians – behandelte organische Pathologien mit niedrigen oder mittleren Potenzen, Geistes- oder Gemütsbeschwerden hingegen mit hohen Potenzen. Akute Krankheiten behandelte sie mit hohen Potenzen, aber akute Krisen, die auf chronischen Krankheiten beruhten, eher mit tiefen oder mittleren Potenzen. Wenn hingegen bei einer Behandlung chronischer Krankheiten eine akute Verschlimmerung auftrete, dann müsse der Homöopath entscheiden, ob es sich um eine „Erstverschlimmerung“ handelt und wenn ja, ob es sich um eine arzneiinduzierte Erstverschlimmerung handelt. Bei einer lebensbedrohlichen Verschlimmerung seien mittlere Potenzen zu verwenden, aber bei sehr ernsten akuten Erkrankungen im Verlauf einer chronischen Behandlung könnten „manchmal“ tiefe und sehr tiefe Potenzen, ja sogar Urtinkturen wirksam sein. Diese Hinweise auf Elisabeth Wright-Hubbard finden sich bei bei den Wienern Ilse Muchitsch und Michael Frass.[22]
Die Entscheidungskriterien für die Potenzwahl sind offenbar abhängig vom Anwender. In der Literatur finden sich keine verbindlichen Regeln für die Potenzwahl. Der Homöopath und Publizist Gerhard Bleul schreibt:
Die Anwendung bestimmter Potenzen ist zu einem großen Teil historisch oder durch Konventionen begründet.[23]
Muchitsch und Frass schreiben auch:
Immer wieder werden Fragen nach der Potenzhöhe und Dosierung gestellt. Allgemein gültige Regeln die Potenzwahl betreffend gibt es keine. Vielmehr sind Ausbildung, Erfahrung und genaue Patienten-Beobachtung ausschlaggebend.[22]
Die richtige Potenz zu wählen, ist offenbar eine Sache der Erfahrung, die jeder Homöopathie-Schüler selbst machen muss. Die richtige Potenzwahl wird nicht gelehrt. Schüler sollen ihre eigenen Erfahrungen sammeln. Wie man aus einer genauen Patientenbeobachtung zur richtigen Potenz kommt, wie Homöopathie-Anfänger mit Tiefpotenzen Erfahrung für Hochpotenzen gewinnen können sollen, die sie als spätere „Experten“ benötigen, wird nicht angegeben.
Die Homöopathiegemeinde hat sich seit Hahnemanns Zeiten auseinanderentwickelt. Es gibt viele Unterarten der Homöopathie, die sich hinsichtlich der Bewertung der Symptome, hinsichtlich des auszuwählenden Medikaments und hinsichtlich der Potenzhöhe unterscheiden und auch widersprechen.
Beispielsweise entwickelt der indische Homöopath Lollah G. K. Murthy[1] aus Bombay ein Konzept zur Wahl der Potenzhöhe. Er geht von der Lebenskraft aus. Es gebe Arzneien, die eine stimulierende, „positive“ Wirkung auf die Lebenskraft hätten; andere Arzneien hätten eine bremsende, eine hemmende, eine „negative“ Wirkung auf die Lebenskraft. Ob Murthys Konzept ein offizielles Konzept ist, ist fraglich. Es erschien 1995 in der Zeitschrift für Klassische Homöopathie. Kommentare von offizieller Seite scheint es nicht zu geben.
Hintergrundinformation: Lollah G. K. Murthy |
---|
Murthy ist der Meinung:
Murthys Schlussfolgerungen zur Potenzwahl:[1]
|
In der Homöopathie werden unterschiedliche Potenzen angewendet, aber Regeln für die Auswahl der Potenzen gibt es nicht. Die Anwender werden alleingelassen, was aber den Heilungserfahrungen der Therapeuten keinen Abbruch tut.
Kritische Bewertung
Tiefpotenzen, besonders unterhalb der kritischen Grenzpotenzen, können schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen, weshalb sie der Rezeptpflicht unterliegen.
Oberhalb der kritischen Grenzpotenzen sind pharmakologische Wirkungen nicht mehr zu erwarten, obwohl in den Globuli noch vereinzelt Restmengen der Ursubstanz nachweisbar sein können. Aber in der wissenschaftlichen Pharmakologie gilt, dass höhere Dosen stärkere Wirkungen haben und dass nicht wie in der Homöopathie die starken Wirkungen von den niedrigen Dosierungen hervorgerufen werden. Dass im Bereich der wissenschaftlichen Pharmakologie ein Wirkoptimum mit einer Höherdosierung überschritten werden kann und sich die Relation zwischen Wirkung und Nebenwirkung bei Überdosierungen verschlechtert, ist davon unbenommen.
Eigenschaften, die den Tiefpotenzen zugeschrieben werden, sind: Wirksamkeit bei akuten Erkrankungen, schneller Wirkungseintritt, kurze Wirkungsdauer, seltene Erstverschlimmerungen, positive Stimulation der Lebenskraft. Therapien mit tiefen Potenzen seien leicht und schnell zu erlernen.
Im Gegensatz dazu stehen die pharmakologischen und toxischen Wirkungen, die bei den tiefen Tiefpotenzen unterhalb C2 – je nach Toxizität der Ursubstanz – durchaus gefährlich für den ganzen Körper sein, lang anhaltend und keineswegs positiv für die „Lebenskraft“ (mit potenziell tödlicher Wirkung) sein können.
Das „Regelwerk“ der Homöopathie wurde zwar von Hahnemann aufgestellt, aber von seinen Schülern und Nachfolgern bis in die heutige Zeit hinein ergänzt, verändert und verfälscht. Viele Regeln widersprechen einander. Autoren veröffentlichen ihre eigenen Erfahrungen, ohne dass es ein offizielles Review gibt und ohne Kommentare durch offizielle Stellen. So stehen „bedeutende“ Homöopathen neben „unbedeutenden“ – wobei selbst dieses Unterscheidungskriterium bereits fragwürdig ist.
Für das Schlusswort lesen wir noch, was Voegeli zur Frage der Dosierung schreibt: Diese sei eine Ermessensfrage, die auch schon von Hahnemann als solche erkannt worden sei.[18]
Dieser Hinweis auf die individuelle Ermessensfreiheit des Arztes bei der Dosierung kaschiert in bezeichnender Weise das Problem, dass es in der Homöopathie keine allgemeingültigen Dosierungsrichtlinien gibt. Es kann auch keine geben, da alle Dosierungshinweise einer Vielzahl von Homöopathen empirisch gewonnen wurden und eine Systematisierung daran scheitert, dass es sich bei den Ergebnissen homöopathischer Behandlungen um Zufallsergebnisse handelt.
Voegeli schreibt also über Hahnemann:
Daher hat er abgesehen von einigen wenigen Grundprinzipien … in diesem letzten Punkte dem Arzte eine weitgehende Freiheit gelassen. Diese Freiheit muß erhalten bleiben, weil nur dann eine wahrhaft individuelle Homöopathie gewährleistet ist.[18]
Quellen- und Literaturangaben |
---|
|