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D-Potenzen
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Der Name ''D-Potenz'' ist eine Abkürzung für ''Dezimal-Potenz''. Die einzelnen Verdünnungsstufen erfolgen jeweils im Verhältnis 1:10 („dezimal“). Nach jeder Verdünnung erhält die neue Lösung 10 Schüttelschläge zur sogenannten „Dynamisierung“. | Der Name ''D-Potenz'' ist eine Abkürzung für ''Dezimal-Potenz''. Die einzelnen Verdünnungsstufen erfolgen jeweils im Verhältnis 1:10 („dezimal“). Nach jeder Verdünnung erhält die neue Lösung 10 Schüttelschläge zur sogenannten „Dynamisierung“. |
Aktuelle Version vom 3. Dezember 2020, 18:28 Uhr
In der Homöopathie werden die homöopathischen Mittel in verschiedenen „Stärkegraden“ verabreicht. Diese unterschiedlichen Formen eines homöopathischen Mittels werden Potenzen genannt. Den Vorgang der Herstellung der „Potenzen“ nennen die Homöopathen „Potenzieren“. Er besteht aus Verdünnungs- und Verschüttelungsschritten, die mehrfach nacheinander durchgeführt werden.
Der Name D-Potenz ist eine Abkürzung für Dezimal-Potenz. Die einzelnen Verdünnungsstufen erfolgen jeweils im Verhältnis 1:10 („dezimal“). Nach jeder Verdünnung erhält die neue Lösung 10 Schüttelschläge zur sogenannten „Dynamisierung“.
Inhaltsverzeichnis
Definitionen
Jede Potenzstufe ist durch eine Zahl gekennzeichnet, die die Anzahl der Verdünnungs- und „Dynamisierungs“-Schritte benennt. Aus mathematischer Sicht ist diese Kennzahl der Logarithmus der Verdünnung zur Basis 10. Bezogen auf die „Dynamisierung“ gibt die Zahl an, wie viele Zehnerserien an Schüttelschlägen bei der Herstellung für die entsprechende Potenzstufe aufgewendet wurden. Norbert Aust weist in seinem Buch darauf hin[1], dass die Zahl der „aufgewendeten Schüttelschläge“ nicht der Zahl der in der Lösung „enthaltenen Schüttelschlägen“ entspricht: Vor jeder neuen Zehnerserie an Schüttelschlägen werden durch den Verdünnungsprozess jeweils 90 % der zuvor schon verschüttelten Lösung verworfen. Mit zunehmender Potenzstufe bleibt die Zahl der „enthaltenden Schüttelschläge“, also die Zahl der Schläge, die die Lösung durchschnittlich im Laufe des gesamten Vorganges abbekommt, trotz der mehr aufgewendeten Schläge bei nur knapp über 10. Der jeweilige durchschnittliche Zuwachs an Schüttelschlägen nähert sich von Potenzstufe zu Potenzstufe asymptotisch der Null.[1]
⇒ siehe hierzu den Abschnitt „Kein Anstieg der Schüttelschläge“ im Artikel „Potenzieren“)
Stufe | Verdünnung | „Dynamisierung“ | |
D1 | 1:101 = 1:10 (1+9) | 1 x 10 = | 10 Schüttelschläge |
D2 | 1:102 = 1:100 | 2 x 10 = | 20 Schüttelschläge |
D3 | 1:103 = 1:1.000 | 3 x 10 = | 30 Schüttelschläge |
... | ... | ... | |
D30 | 1:1030 | 30 x 10 = | 300 Schüttelschläge |
... | ... | ... | |
D100 | 1:10100 | 100 x 10 = | 1.000 Schüttelschläge |
D200 | 1:10200 | 200 x 10 = | 2.000 Schüttelschläge |
D1.000 | 1:101.000 | 1.000 x 10 = | 10.000 Schüttelschläge |
D2.000 | 1:102.000 | 2.000 x 10 = | 20.000 Schüttelschläge |
Wichtig für die pharmakologische Wirkung ist die Frage, ob und wie viele Moleküle der Ausgangssubstanz in der Arzneiform (Tropfen, Globuli) enthalten sind. Seit der Entdeckung der Avogadro-Konstante oder Loschmidt-Konstante ist die Frage leicht zu beantworten.
Hintergrundinformation zur Avogadro-Konstanten |
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Johann Loschmidt bestimmte 1865 erstmals die Größe der Luftmoleküle und berechnete daraus die nach ihm benannte Konstante.[2] Die Loschmidt-Konstante kann in die Avogadro-Konstante umgerechnet werden. Diese gibt an, wieviele Moleküle in einem Mol enthalten sind: 6,022.140.857 x 1023 Moleküle sind in einem Mol vorhanden.[2] Ein Mol ist die Stoffmenge in Gramm, die das Atom- bzw. Molekülgewicht angibt. Beispiel: |
Oberhalb der genannten Grenzverdünnung von C12 entsprechend 1:1024 – der Avogadrogrenze – enthält die Arznei mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Wirkstoffmolekül mehr. Hahnemann konnte das nicht wissen: Er starb am 2. Juli 1843 in Paris,[3] 22 Jahre vor der Bestimmung der Avogadrogrenze.
Geschichte der D-Potenzen
Entwicklung nach Hahnemann
Samuel Hahnemann beschrieb in seinem Organon, dem Grundlagenwerk der Homöopathie, bis zur 5. Auflage zunächst nur Centesimalpotenzen und verwendete auch nur diese.
Im Bereich der sog. Tiefpotenzen hielt Vehsemeyer die Abstufungen für zu groß. Er hielt ein Mittel, das in der C3 unwirksam ist, in einer C2 bereits für überdosiert.[4] Um eine bessere Abstufung zu erreichen, entsprach Constantin Hering (1800 bis 1880) dem Wunsch Vehsemeyers nach einer feineren Abstufung und führte – auch auf Vorschlag des Apothekers Grüner[5] – im Jahre 1828 beim Lachesis-Gift (Gift der Buschmeisterschlange) die Dezimalpotenzen ein.[6] Im Jahre 1836 hat dann Vehsemeyer in der Hygea (1836/4/547) die generelle Einführung der D-Potenzen für Deutschland angeregt.[7][6]
D-Potenzen werden vorwiegend im deutschsprachigen Raum verwendet.[8]
Verwendung der D-Potenzen
Die Anwender der D-Potenzen erhoffen sich Vorteile gegenüber C-Potenzen. Spitzmüller schreibt:
Betrachtet man die Wirkungsunterschiede dieser verschiedenen Potenzarten beim Patienten, so fällt auf daß man bei niederen D-Potenzen keine nennenswerte Erstverschlimmerung zu sehen bekommt. Erst nach einigen Wochen der Einnahme kommt es zu einer Steigerung der Beschwerden, die nach Absetzen des Medikamentes rasch wieder verschwinden. Im Gegensatz hierzu bewirken hohe C-Potenzen eine ausgeprägt, mehr oder weniger lang anhaltende Erstverschlimmerung. Bei Anwendung der LM-Potenzen in Einzelgaben (ich verwende sie von der 6. an aufwärts) kommt es ebenfalls zu Erstverschlimmerungen, die jedoch weniger ausgeprägt und kürzer dauernd sind als bei Korsakow-Potenzen. ... Betrachten wir uns nun unter diesem Gesichtspunkt die verschiedenen Potenzarten: Bei den D-Potenzen haben wir eine relativ langsame Steigerung der Potenzkraft und eine ebenfalls langsame Eliminierung der chemischen Substanz, so daß zumindest bei den tiefen Potenzen die reaktive Antwort des Organismus durch die noch starke chemische Gegenwirkung des Medikaments in Schach gehalten wird. Erst bei längerem Gebrauch kann es von seiten des Organismus zu langsamer Steigerung der Reaktion kommen.[9]
Herstellung der D-Potenzen
Mehrglas-Methode
Tiefe, mittlere und hohe Potenzsstufen werden nach der Mehrglas-Methode hergestellt, wie Hahnemann sie für seine C-Potenzen vorgeschrieben hat. Der Unterschied zu den C-Potenzen liegt im Verdünnungsgrad: Es werden von Schritt zu Schritt 9/10 der Lösung verworfen und durch wirkstofffreies Lösungsmittel ersetzt (bei den C-Potenzen sind es 99/100, die verworfen werden).
Einglas-Methode
Bei hohen D-Potenzstufen zeigte sich der gleiche Nachteil wie bei hohen C-Potenzstufen: Das Mehrglasverfahren war zeit- und kostenaufwändig.[10] Auch für hohe D-Potenzstufen wurde daraufhin die Einglas-Methode von Korsakow eingeführt.
Die Herstellung von D-Potenzen nach der Korsakow’schen Einglasmethode ist unter Homöopathen genauso umstritten wie die Herstellung von C-Potenzen nach dieser Methode. Versuche mit Methylenblau haben nämlich ergeben, dass mit der Einglasmethode hohe Potenzen nicht hergestellt werden können: Adhäsionseffekte an der Flaschenwandung machen es unmöglich, mit der Einglasmethode Hochpotenzen herzustellen. Adolf Stiegele (1871 – 1956), Fritz Donner (1896 – 1979), Hans Wapler (1866 – 1951) und Karl Kötschau (1892 – 1982) haben die Einglasmethode als „fragwürdig“ enttarnt. Sie sind der Meinung, Hochpotenzen nach Korsakow seien Tiefpotenzen.[11]
Verunreinigungsproblem
Die Herstellung von Arzneipotenzen setzt eine Verdünnung mit wirkstofffreiem Lösungsmittel voraus. Das ist aber technisch nicht möglich. Verunreinigungen in den Lösungsmitteln werden bei jedem Verdünnungsschritt in immer gleicher Konzentration zugeführt (z.B. Grenzwert für Arsen im Trinkwasser: 0,01 mg/l ≈ D8),[12][13] so dass die Abnahme der materiellen Konzentration aller Verunreinigungssubstanzen unter deren Konzentration im Lösungsmittel nicht möglich ist. Gleichwohl werden aber auch die Verunreinigungen einer „Dynamisation“ durch Verschütteln oder Verreiben ausgesetzt.
Problematisch für die Herstellung von Potenzen ist, dass viele Verunreinigungsstoffe des Lösungsmittels (z.B. Arsen) ein eigenes homöopathisches Arzneimittelbild haben und dass mithin diesen Verunreinigungsstoffen eine eigene homöopathische Wirkung zugesprochen werden müsste. In der Homöopathie geht man aber davon aus, dass Wirkstoffspuren im Lösungsmittel nicht mitpotenziert werden.[14]
Voegeli schreibt hierzu:
Von der Schulmedizin wird immer wieder behauptet, daß die Verunreinigungen auch des reinsten destillierten Wassers in Bezug auf die Molekularzahl das ursprüngliche Medikament übertreffen müssen, dies selbst bei verhältnismäßig niedrigen Potenzen. Dies ist nicht abzustreiten. Da aber das Experiment so deutlich die arzneiliche Kraft der Potenzen erweiset, muß eben ein anderer Faktor im Spiele sein, der weit mächtiger ist als die arzneiliche Wirkung der Verunreinigungen, eben die erwähnte Energie, die in maximaler Stärke nur von einer einzigen Substanz stammt, nämlich von der ursprünglich in viel größerer Menge vorhanden gewesenen Ursubstanz, von der aus die Potenz hergestellt wurde.[15]
Energie ist ein physikalisch genau definierter Begriff. Die Eigenschaften der hier beschriebenen Form der „Energie“ sind nicht identisch mit den Eigenschaften der Energie im physikalischen Sinne (unter anderem gilt bei der homöopathischen „Energie“ nicht der Energieerhaltungssatz). Eine wirkliche Erklärung stellt Voegelis Einlassung nicht dar.
Kritische Betrachtung aus wissenschaftlicher Sicht
Tiefpotenzen unterhalb D4 können noch Arzneisubstanzen in einer Menge enthalten, die pharmakologische Wirkungen entfalten kann. Solche Tiefpotenzen sind deshalb teilweise sogar rezeptpflichtig. Oberhalb von D6 bis D8 sind pharmakologische Wirkungen nicht mehr möglich, obwohl noch (geringste) Arzneisubstanzen vorhanden sind.
Schüttelschläge oder Verreibungen bringen zwar „Energie“ in die Arzneisubstanz. Dieser Energieeintrag ist jedoch unspezifisch und unabhängig von Potenzreihe oder -stufe. Die beim Schütteln auftretenden physikalischen Impulse können nur auf Materie wirken, nicht auf „Geistartiges“.
Geistartige Arzneikräfte sind immateriell und können mit Materie nicht wechselwirken. Physikalisch ist die Frage nach einer materiellen Wirkung einer immateriellen Idee sinnlos. Geistartige, immaterielle Arzneikräfte können weder mit Messgeräten auf physikalisch-chemischer Basis wechselwirken noch mit anderen Arzneiträgern auf physikalisch-chemischer Basis wie z.B. Wasser, Alkohol oder Zucker.
Flüssigkeiten sind nicht in der Lage, Informationen dauerhaft zu speichern. Es gibt keine „Adressen“, auf denen man die Informationen ablegen und später wieder auslesen könnte. Die Wasserstoffbrückenbindungen, denen man eine theoretische Möglichkeit zur Speicherung von Informationen zuschreibt, sind jedoch nicht lange genug stabil und daher für die Informationen in der Realität ungeeignet. Wasserstoffbrückenbindungen sind nur über einen Zeitraum von etwa 200 Femtosekunden (= 10-15 s) stabil.[16][17][18] Informationsspeicherung in Wasser oder alkoholischer Lösung ist aber eine der Voraussetzungen für die Wirksamkeit hoher homöopathischer Potenzen.[19]
Immaterielle Arzneikräfte können mit Materie prinzipiell nicht wechselwirken – natürlich auch nicht mit dem Körper des Patienten, denn der Körper des Patienten ist materiell. Aber genau das müsste möglich sein, wenn homöopathische Arzneien eine heilsame Wirkung auf den Körper haben sollten. Der Verweis auf ebenfalls immaterielle „Selbstheilungskräfte“ des Körpers hilft keineswegs weiter, denn dann müssten die behaupteten immateriellen Selbstheilungskräfte des Körpers ihrerseits eine Wirkung auf den materiellen Körper des Patienten haben können.
Auch philosophisch gibt es Fragen zur postulierten immateriellen „geistartigen Arzneikraft“. Wenn diese behauptete „immaterielle Arzneikraft“ angeblich mit jedem Schüttelschlag größer wird, wird sie dann durch die anschließende Verdünnung auf 10 % der vorhergehenden Potenzstufe wieder kleiner? Wird sie auch jenseits der Avogadrogrenze durch Verdünnen kleiner, wo die Materie der Arzneimittel nicht mehr kleiner werden kann? Wenn nicht, stellt sich die Frage nach dem Sinn der Verdünnung, wenn der Verdünnungsvorgang weder einen Einfluss auf das Materielle noch auf das Immaterielle hat.
Und wenn der Verdünnungsvorgang auch unterhalb der Avogadrogrenze die immaterielle Arzneikraft nicht reduziert, kann diese dann beliebig – jenseits aller Grenzen – wachsen? In den beim Potenzierungsprozess verworfenen Überschüssen wäre dann ein gewisser Anteil an immaterieller Arzneikraft und in dem nicht verworfenen Anteil müsste die restliche Arzneikraft durch „Dynamisation“ auf mehr als das Zehnfache erhöht werden können.
Wie verhält es sich mit dem Anteil der immateriellen Arzneikraft im Lösungsmittel? Ist das Lösungsmittel nach dem Dynamisierungsvorgang an immaterieller Arzneikraft gesättigt? Wenn ja, wäre eine weitere Sättigung nach den nachfolgenden „Dynamisierungen“ (Schüttelschläge) unmöglich. Wenn nein, wäre der nachfolgende Verdünnungsschritt kontraproduktiv.
Zusammenfassende Einschätzung
Der Verdünnungsvorgang bei den D-Potenzen betrifft lediglich die materiellen Arzneikräfte. Jenseits der Avogadrogrenze sind weitere Verdünnungen nicht möglich (vom Verunreinigungsproblem der Verdünnungslösung abgesehen).
Die Verschüttelung bezieht sich auf postulierte und aus prinzipiellen Gründen nicht nachweisbare immaterielle Arzneikräfte, die aber – selbst wenn sie existieren würden – keinen Einfluss auf den Körper des Patienten haben können.
Der Potenzierungsvorgang soll nur auf die Wirkstoffe der Ausgangssubstanzen, nicht jedoch auf die Wirkstoffe in Lösungsmitteln wirken. Physikalisch ist es nicht möglich, dass die Wirkung von Schüttelschlägen oder Verreibungen lediglich auf die Ausgangssubstanz, nicht aber auf die Verunreinigungssubstanz wirkt.
Fazit:
Die Herstellung von pharmakologisch wirksamen Medikamenten durch Verdünnen und Verschütteln ist nicht möglich.
Quellen- und Literaturangaben |
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