Aus Homöopedia
Homöopedia
Informationen zur Homöopathie

Krankenkassen

Bild: Homöopedia

Der Artikel befasst sich mit dem Unterschied zwischen medizinisch notwendigen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland einerseits und deren kostenfreien oder kostenpflichtigen Mehrleistungen andererseits, und hier insbesondere mit homöopathischen Behandlungen und Präparaten, und es werden die gesetzlichen Ausnahmeregelungen und privatrechtlichen Grundlagen dafür erklärt, die dies möglich machen. Ein tabellarischer Teil mit vier Kategorien beschreibt das Verhalten von 76 Krankenkassen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, anhand ihrer Webseiten.

Gesetzliche Grundlagen

Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt:

Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.[1]
Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt ist. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.[2]

Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, nennt man IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen). Diese sind von den Versicherten privat zu bezahlen. Zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Pflichtleistungen dürfen die Krankenkassen seit 2012[3] auch Mehrleistungen anbieten, die in den Satzungsregelungen der jeweiligen Krankenkasse festgelegt sind. Das sind beispielsweise:

  • Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B oder Typhus
  • Rufbereitschaft Hebamme
  • Haushaltshilfe
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Homöopathische Behandlungen und Präparate

Es gibt bei diesen Satzungsleistungen sinnvolle (z. B. Schutzimpfungen), aber auch solche ohne medizinischen Nutzen, wie z. B. homöopathische Präparate, deren Wirksamkeit als nicht gegeben angesehen werden kann[4] bzw. die nur in gleicher Größenordnung wie der Placebo-Effekt wirken. Einige Krankenkassen haben sich aus Wettbewerbsgründen dennoch entschieden, Leistungen ohne Nutzen zu bezuschussen. So schreibt z. B. die Siemens-Betriebskrankenkasse auf ihrer Homepage über die Motivation zur Bezuschussung:

Anhand zahlreicher Kundenrückmeldungen sehen wir, dass viele Kunden seit Jahren gute Erfahrungen mit Homöopathie machen. Dementsprechend wünschen sich Kunden diese alternative Behandlungsmethode auch von ihrer Krankenkasse. Trotz fehlender Nachweise zu Wirksamkeit und Nutzen (Evidenz) – die wir üblicherweise für eine Kostenübernahme voraussetzen – ist Homöopathie als besondere Therapierichtung nicht grundsätzlich von der Erststattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.[5]

Im Verlauf einer öffentlichen Diskussion mit der Techniker Krankenkasse (TKK), einer der beiden größten Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland[6] gab diese ebenfalls an, dass ihr „kein Wirksamkeitsnachweis für die Homöopathie“ vorläge und, wie auch andere Kassen, dass die Erstattung homöopathischer Behandlungen und Präparate vorwiegend Marketing- und Wettbewerbsgründe habe.[7][8] Obwohl sowohl das SGB V wie auch das Arzneimittelgesetz wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise für die Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungen fordern, nehmen sie seit 1997 im Rahmen des Binnenkonsens die sogenannten Besonderen Therapierichtungen davon aus.[9]

Übersicht: Leistungen zur Homöopathie

Inhalt und Umfang der Erstattungen für homöopathische Leistungen sind unterschiedlich.

Die Krankenkassen bezahlen homöopathische Leistungen in der Regel direkt an den homöopathisch tätigen Arzt. Abgerechnet wird ganz einfach über die Chipkarte.

Die meisten Krankenkassen bieten die Erstattung pseudomedizinischer Leistungen an. Nur vier Krankenkassen bieten die Erstattung homöopathischer Leistungen explizit nicht an oder erwähnen sie auf ihren Webseiten nicht (Stand Januar 2021). Viele Krankenkassen weisen auf ihrer Homepage ausdrücklich auf die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hin. Viele geben auf ihrer Homepage an, dass Homöopathie erstattet wird, wenn folgende Punkte erfüllt werden:

Oft wird zwar darauf hingewiesen, dass die Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie haben müssen, der Hinweis auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ fehlt aber.

Einige Krankenkassen machen ungenaue Aussagen, z. B. dass die Erstattung von Homöopathie „nicht ausgeschlossen“ sei. Manche erstatten lediglich die homöopathischen Arzneimittel, meistens bis zu 100,- Euro/Jahr.

Sehr oft ist die Erklärung, was Homöopathie eigentlich ist, äußerst beschönigend. Nicht selten wird sie als Naturheilkunde eingeordnet oder zumindest so präsentiert, dass der Leser leicht diesen falschen Eindruck gewinnen kann. Nur wenige Krankenkassen – wie beispielsweise die IKK Südwest – weisen explizit auf die fehlendem Wirksamkeitsnachweise in klinischen Studien hin. Die Unplausibilität des Verfahrens bzw. die Widersprüche zum sich bewährenden Wissen der Physik, Chemie, Biologie und anderer Naturwissenschaften wird sonst praktisch nirgends angesprochen. Typischer sind irreführende Beschreibungen, wie sie etwa die AOK Hessen wählt:

Die Homöopathie aktiviert die Selbstheilungskräfte des Körpers. „Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt werden“ ist das Prinzip der Homöopathie. Das heißt, Krankheiten werden behandelt, indem geringe Dosierungen von den Stoffen eingenommen werden, die in stärkerer Dosierung beim gesunden Menschen diese Krankheitssymptome auslösen würden.[10]

Dass die meisten Homöopathika nicht „geringe Dosierungen“ sondern gar keine Moleküle der Ausgangsstoffe enthalten, erfährt der Leser auf den Webseiten der Krankenkassen oft ebensowenig wie die Tatsache, dass die „Aktivierung der Selbstheilungskräfte“ ein Werbespruch ist.

Die folgende Übersicht enthält nur Kassen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, also keine Betriebskrankenkassen, die nur für Mitarbeiter offen stehen. In diese Kategorie fällt beispielsweise die Daimler BKK, die Homöopathie erstattet und auf ihrer Webseite auch auf ihre Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hinweist.[11]


Krankenkassen, die auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hinweisen

Die folgenden Krankenkassen weisen (Stand: Januar 2021) auf ihrer Homepage ausdrücklich auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hin:

Krankenkassen, die auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hinweisen

Kasse Letzter Abruf Link Erstattung? Hinweis
auf
DZVhÄ?
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag?
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation?
Nur Erstattung der Arzneien? Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? Hinweis bzw. Zitat aus dem Link
Audi BKK 12. Januar 2021 Link Ja Ja Nein Ja Nein Ja Die Audi BKK bietet ihren Kunden die sanfte Behandlungsmethode der Homöopathie bei speziell ausgebildeten Ärzten an, die ein Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) erworben haben. Zur Versorgung zählen die Erst- und Folgeanamnese, die Analyse sowie die Auswahl von homöopathischen Mitteln, nicht jedoch die Kosten für das Arzneimittel.
BAHN-BKK 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Nein Nein Ja Gemeinsam mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V. haben wir eine berufsgruppenübergreifende Versorgungsstruktur geschaffen. Bei unseren Vertragsärzten können Sie kostenfrei folgende Leistungen in Anspruch nehmen: Homöopathische Erstuntersuchung (…) Homöopathische Analyse (…) Homöopathische Folgeuntersuchung (…) Homöopathische Beratung (…) In akuten Fällen zahlen wir Ihre homöopathische Behandlung in sieben bundesweit zugelassenen Akut-Kliniken.
BERGISCHE Krankenkasse 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die am Vertrag teilnehmenden Ärzte verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder sind Inhaber des Homöopathiediploms des Deutschen Zentralvereins homöopathische Ärzte e. V. (DZVhÄ). (…) Erstanamnese. (…) Homöopathische Analyse und Beratung (…). Folgeanamnese (…). Eine Erstattung homöopathischer Medikamente ist nicht möglich.
Bertelsmann BKK 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Nein Nein Nein Ein alternatives Heilverfahren bieten wir Ihnen mit der klassischen Homöopathie. Wir haben dazu einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathisch tätiger Ärzte e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V. geschlossen. Teilnehmende Ärzte bieten Ihnen die homöopathische Erstanamnese, Analyse und Folgeanamnese.
BIG direkt gesund 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die BIG hat einen integrierten Versorgungsvertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen. (…) Die BIG unterstützt die Homöopathie als alternative Heilmethode gezielt und bietet Ihnen die folgenden Leistungen auf diesem Gebiet: Erstanamnese (…), homöopathische Analyse (…), Repertorisation (…), Folgeanamnese (…), homöopathische Beratung
BKK Akzo Nobel Bayern 11. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Wir haben für Sie einen speziellen Versorgungsvertrag mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen. (…) Welche homöopathischen Leistungen erhalte ich? Erstanamnese (…), die homöopathische Analyse (…) (zweimal pro Jahr), Repertorisation (…) (zweimal pro Jahr), Analyse (…), Folgeanamnese (…) (30 Minuten, einmal pro Quartal oder 15 Minuten zweimal im Quartal), Beratung in der Apotheke (…)
BKK Diakonie 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Eine Behandlung ist nur bei besonders geschulten Vertragsärzten mit entsprechender Zusatzausbildung möglich. Teilnehmende Ärzte in Ihrer Nähe können Sie über die Arztsuche der DZVhÄ finden. (…) Inhalte der Leistung: Erstanamnese, Analyse, Repertorisation, Homöopathische Folgeanamnese, Homöopathische Beratung, Beratung in der Apotheke (…) Über unser Achtsamkeitsbudget bieten wir Ihnen seit dem 01.01.2019 die Möglichkeit sich homöopathische Arzneimittel bis zu 240 € im Jahr erstatten zu lassen.
BKK EUREGIO 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Sie erhalten bei den teilnehmenden Vertragsärzten – diese verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder sind Inhaber des Homöopathiediploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) – folgende ärztliche Leistungen als Kassenleistung: Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl, Homöopathische Analyse und Beratung
BKK exklusiv 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die BKK exklusiv hat mit dem deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. einen Vertrag geschlossen (…) Sie erhalten (…) folgende ärztliche Leistungen der BKK exklusiv: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung (…) Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
BKK Faber-Castell & Partner 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Nein Nein Nein Wir haben mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen sogenannten integrierten Versorgungsvertrag (IGV) abgeschlossen. Leistungen: Homöopathische Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung
BKK Freudenberg 12. Januar 2021 Link Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Sie können bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie kostenfrei die homöopathische Behandlungen in Anspruch nehmen. (…) Sie suchen einen teilnehmenden Arzt? Diesen finden Sie auf der Seite der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mbH. (…) Im Einzelnen kann der Arzt folgende Leistungen abrechnen: homöopathische Erstanamnese (…) Repertorisation (…) homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung
Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr.
BKK HERKULES 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die BKK Herkules unterstützt ihre Versicherten und bietet einen Vertrag zur Homöopathieversorgung, den Sie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgeschlossen hat. (…) Jeder am Vertrag teilnehmende Arzt, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e. V. (DZVhÄ) ist, darf Sie nach Vorlage der Versichertenkarte zu unseren Lasten behandeln.
BKK HMR (BKK Herford Minden Ravensberg) 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Um Ihnen diese Leistungen zu ermöglichen, haben wir einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen. (…) Leistungen der BKK HMR im Überblick: Homöopathische Erstanamnese, Homöopathische Analyse, Repertorisation, Homöopathische Folgeanamnese, Homöopathische Beratung
BKK Linde 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, muss der Arzt/Ärztin die Zusatzbezeichnung Homöopathie tragen oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte sein. Teilnehmende Ärzte sind verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen und Qualitätszirkeln des DZVhÄ teilzunehmen. Sie erhalten Behandlungen der klassischen Homöopathie ohne Zuzahlung.
BKK Pfalz 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Unser Vertrag zur integrierten Versorgung mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband regelt (…) Homöopathie-Leistungen: Homöopathische Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung
BKK ProVita 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die BKK ProVita hat mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mbH einen Vertrag über die ärztliche Versorgung mit klassischer Homöopathie abgeschlossen. (…) Unsere Leistungen für Homöopathie: (…) Erstanamnese (…) homöopathische Analyse (…) Folgeanamnesen und Beratungen (…) Rückerstattung aller homöopathischen, apothekenpflichtigen Arzneimittel bis 120 € pro Jahr
BKK Public 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja „dafür qualifizierte Ärzte“ Nein Nein Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen.
BKK Scheufelen 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein …Vertrag zwischen der BKK Scheufelen und der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). (…) Versicherte der BKK Scheufelen können an dem Vertrag teilnehmende Vertragsärzte, die die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen dürfen, zu folgenden Leistungen in Anspruch nehmen: (…) Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese
BKK Technoform 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die BKK Technoform hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZHAE) einen sogenannten integrierten Versorgungsvertrag geschlossen (…). Sie erhalten in diesem Vertragsmodell folgende Leistungen: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung
BKK VBU 12. Januar 2021 Link PDF Ja Ja Ja, im Flyer Nein Nein Ja Um die Qualität zu sichern, ist die BKK VBU dem Vertrag des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) und des Deutschen Apothekerverbands e.V. (DAV) beigetreten. (…) Wir übernehmen die vollen Kosten für die homöopathische Behandlung (…): Erstanamnese (…) Repertorisation (…) homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung in der Apotheke (…) Anwendung homöopathischer Arzneimittel: unbegrenzt
BKK VerbundPlus 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Nein Nein Nein Dafür hat die BKK VerbundPlus für Ihre Versicherten einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V. geschlossen. (…) Im Rahmen des Vertrages sind folgende ärztliche Leistungen kostenlos: Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung
BKK Wirtschaft & Finanzen 12. Januar 2021 Link Ja Ja Indirekt Ja Nein Ja Die BKK W&F übernimmt bei jedem zugelassenen Vertragsarzt, der der Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DVZhÄ) ist und in unseren Listen geführt ist, folgende Leistungen ohne Eigenbeteiligung: Erstanamnese (…) Folgeanamnese (…) Arzneiauswahl (…) homöopathische Analyse und Beratung
BKK ZF & Partner 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja „qualifizierte Kassenärzte und Apotheken“ Nein Ja Um Ihnen ein breites Leistungsspektrum anbieten zu können, haben wir mit qualifizierten Kassenärzten und Apotheken einen Homöopathie-Vertrag abgeschlossen. (…) Sie können zugelassene Ärzte auch online auf der Website des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte finden.
Continentale BKK 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Ja („Naturarzneimittel“) Die Continentale BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Apothekerverband einen Vertrag zur homöopathischen Versorgung geschlossen. (…) Folgende Leistungen gehören zur homöopathischen Versorgung: (…) Erstanamnese (…) . Die homöopathische Analyse und Arzneimittelauswahl (…) Folgeanamnesen und Beratungen
energie-BKK 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Nein Nein Ja Die energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Durch diesen erfolgt die volle Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind.
Heimat Krankenkasse 12. Januar 2021 Link Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein In unserer Arztsuche, die regelmäßig aktualisiert wird, sind alle Ärzte aufgeführt, die dem Homöopathievertrag zwischen der Heimat Krankenkasse und dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) beigetreten sind.
Inhalte der Leistung: Erstanamnese (…) Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung beim Arzt (…) Beratung in der Apotheke
Knappschaft 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Er­stana­mne­se (…) ho­möo­pa­thische Ana­ly­se (…) Re­per­to­ri­sa­ti­on (…) ho­möo­pa­thi­sche Be­ra­tung (…) Fol­geana­mne­se
mhplus Krankenkasse 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Nein Nein Ja („natürliche Behandlungsmethode“) Bereits im September 2005 konnte die mhplus mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen Vertrag abschließen, der für den gesamten Einzugsbereich der mhplus gilt. Leistung: (…) Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung
R+V Betriebskrankenkasse 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein …haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen. (…) Welche homöopathischen Leistungen werden erstattet? (…) Erstanamnese (…) Folgeanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Arzneiauswahl/Repertorisation (…) Beratung
SECURVITA Krankenkasse 12. Januar 2021 Link PDF Ja Ja Ja Ja Nein Ja Im Rahmen unseres Vertrags zur Homöopathie-Versorgung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Sie sich mit der SECURVITA Versichertenkarte bei allen entsprechend qualifizierten Arztpraxen umfassend homöopathisch behandeln lassen, ohne zusätzliche Privatrechnung für die Anamnesen.
Voraussetzung ist lediglich, dass Ihr behandelnder Arzt die Zusatzbezeichnung Homöopathie trägt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms desDeutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)ist.
SKD BKK 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Nein Nein Nein …dank eines speziellen Versorgungsvertrags, den wir mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen haben, übernehmen wir ganz unbürokratisch die Kosten für klassische Leistungen der Homöopathie – (…) Erstanamnese (…) homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnesen und Beratungen
Techniker Krankenkasse (TK) 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Nein Nein Nein Über­nehmen Sie die Kosten für homöo­pa­thi­sche Behand­lun­gen? Ja, das tun wir. Und zwar für: Erst- und Folgeanamnese, homöopathische Analyse, Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation). Vorausgesetzt, Ihr Arzt nimmt an unserem speziellen Vertrag teil.
Online finden Sie auf der Internetseite der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte eine Gesamtliste aller teilnehmenden Ärzte.
TUI BKK 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja „dafür qualifizierte Ärzte“ Nein Nein Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen.
WMF BKK 12. Januar 2021 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Dieses Angebot basiert auf einem besonderen Vertrag mit spezifisch ausgebildeten Ärzten. (…) Zur Wahl stehen Ärzte, die entweder die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte erworben haben. (…) Die Leistungen im Einzelnen: Erst-Anamnese (…) Repertorisation (…) Analyse (…) Folge-Anamnese (…) Beratung


Krankenkassen, die unter konkreten Bedingungen Homöopathie erstatten

Diese Krankenkassen (Stand: Januar 2021) geben auf ihrer Homepage an, dass Homöopathie erstattet wird, wenn einer der Punkte Erstanamnese, Folgeanamnese oder Fallanalyse/Repertorisation und Beratungen erfüllt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie haben müssen, der Hinweis auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ fehlt aber.

Krankenkassen, die unter konkreten Bedingungen Homöopathie erstatten

Kasse Letzter Abruf Link Erstattung? Hinweis
auf
DZVhÄ?
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag?
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation?
Nur Erstattung der Arzneien? Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? Hinweis bzw. Zitat aus dem Link
AOK Bremen/Bremerhaven 13. Januar 2021 Link Link Ja Nein Ja Ja Nein Vage Im Rahmen des Programms 750 € PLUS bezuschussen wir jährlich bestimmte zusätzliche Gesundheitsleistungen, zum Beispiel Homöopathie (…). Die zusätzlichen 750 Euro gibt es auch für jeden mitversicherten Familienangehörigen. Sie sind eine vierköpfige Familie? Dann erstatten wir Ihnen bis zu 3.000 Euro (…). Wir erstatten Ihnen 80 % der Rechnung für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“.
AOK Hessen 13. Januar 2021 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein Wir bieten unseren Versicherten die Kostenübernahme für eine homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgeanamnese. (…) Voraussetzung ist, dass die Leistung von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht wird (…). Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist insgesamt in Höhe von maximal 240 Euro pro Kalenderjahr möglich.
AOK Niedersachsen 11. Januar 2021 Link Link Ja Nein „Vertragsarzt“ Ja Nein Vage Die AOK Niedersachsen unterstüzt Sie in Form einer Kostenübernahme von sowohl der homöopathischen Erstuntersuchung, sowie homöopathischen Folgebehandlungen. Voraussetzungen sind hier: Die Leistungen müssen von einem Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation der Homöopathie erbracht werden. Das Arzneimittel muss auf einem Privatrezept ausgestellt sein. Das Arzneimittel muss in Deutschland zugelassen sein. (…) Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Der Erstattungsbetrag für alle Mehrleistungen zusammen ist auf insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt.
AOK Plus 13. Januar 2021 Link Link Link Ja Nein Ja Ja Nein Vage; dafür Hinweis auf fehlende wissenschaftliche Nachweise Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen beim homöopathisch tätigen Vertragsarzt, der über eine Homöopathie-Zusatzqualifikation verfügt.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 13. Januar 2021 Link Link Ja Nein Ja Ja Nein Vage Erfolgt die Behandlung bzw. Verordnung durch einen Vertragsarzt mit entsprechender Zusatzqualifikation, beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland pro Jahr mit 75 € an der Behandlung und mit 25 € an den homöopathischen Arzneimitteln. Erstattet werden jeweils 80 % des Rechnungsbetrages.
BARMER GEK 13. Januar 2021 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein; knapper Hinweis
auf fehlende wissenschaftliche Anerkennung
Die Barmer bietet Ihnen für dese Heilmethode einen Selektivvertrag, durch den Sie sich bundesweit bei hochqualifizierten homöopathisch tätigen Ärzten und Ärztinnen behandeln lassen können. (…) Wir übernehmen die Kosten für die homöopathische Behandlung, wenn die Leistung von einem der homöopathischen Ärzte erbracht wird, die an unserem Vertrag teilnehmen.
BKK Achenbach Buschhütten 13. Januar 2021 Link Ja Nein „ausgewählte Vertragsärzte“ Nein Unklar Ja Bei ausgewählten Ärzten können Sie sich als Versicherter unserer BKK homöopathisch behandeln lassen. Wir bitten Sie, vor Behandlungsbeginn mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir können Ihnen dann die Vertragsärzte in Ihrer Umgebung nennen und weitere Informationen zum Ablauf geben.
BKK DürkoppAdler 13. Januar 2021 Link Video Ja Indirekt im Video Ja Ja Unklar Vage; Behauptung wissenschaftlicher Belege Wir übernehmen die Kosten für die homöopathische Behandlung in vertraglichem Umfang als Extra-Leistung bei Vertragsärzten, die eine entsprechende Qualifikation aufweisen.
BKK firmus 13. Januar 2021 Link Ja Nein „geschlossene Kooperation“ Nein Nein Nein Die BKK firmus übernimmt die Kosten für die Behandlungen mit klassischer Homöopathie im Rahmen einer geschlossenen Kooperation mit beigetretenen Ärzten und Apothekern.
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 13. Januar 2021 PDF Ja Nur über Diplom des DZVhÄ Ja Ja Nein Ja: „Natürlich gesund mit Homöopathie“ Im Rahmen einer homöopathischen Behandlung übernehmen wir die Kosten für folgende Leistungen: Homöopathische Ersterhebung (…), Homöopathische Analyse (…), Repertorisation(…). Im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets erstatten wir Ihnen die Kosten für alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro pro Jahr.
BKK Mobil Oil 13. Januar 2021 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein Wir übernehmen die Kosten für homöopathische Behandlungen, wenn diese bei einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ erfolgt. (…) Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Patient sich vor der Behandlung bei einem teilnehmenden Arzt in einen sogenannten besonderen Versorgungsvertrag einschreiben.
BKK PFAFF 13. Januar 2021 Link Flyer Ja Nur über Diplom des DZVhÄ Nein Ja Nein Ja Im Info-Flyer „Homöopathie — Natur pur!“: „Die folgenden homöopathischen Leistungen erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte (…): Homöopathische Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Homöopathische Folgeanamnese (…) Homöopathische Beratung (…) Nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie bis zu 120 Euro im Kalenderjahr im Erstattungsverfahren.“
BKK SBH 13. Januar 2021 Link Ja Nur über Link zur Arztsuche Ja Nein Nein Nein Im Rahmen der integrierten Versorgung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, homöopathische Leistungen in Anspruch zu nehmen – und dies ohne Zuzahlung (…). Kontaktdaten teilnehmender Ärzte erhalten Sie auf Anfrage oder über www.bkk-sbh. de
BKK VDN 13. Januar 2021 Link Ja Nur über Link zur Arztsuche Ja Nein Nein Ja Sie können Behandlungen mit klassischer Homöopathie über Ihre Versichertenkarte nutzen. Diese Leistung bieten wir Ihnen bei teilnehmenden Vertragsärzten mit Unterstützung durch Apotheken an.
BKK Werra-Meissner 13. Januar 2021 Link Ja Nur über Link zur Arztsuche Nein „zugelassene Homöopathen“ Nein Ja Die Erstanamnese steht für den Homöopathen daher an erster Stelle. (…) Die Kosten für Ihre Behandlung werden ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
BKK24 13. Januar 2021 Link Ja Nein Ja „speziell ausgebildete“ Ärzte Nein Nein Versicherte der BKK24 können sich bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten kostenlos homöopathisch behandeln lassen. (…) Die BKK24 übernimmt die Kosten für: Die homöopathische Erstanamnese. Die Repertorisation. Folgeanamnesen. Homöopathische Analysen und Folgeberatungen. (…) Wert der Leistung: circa 350,00 Euro (…) Als Extraleistung bezuschussen wir Arzneimittel für Homöopathie und Anthroposophie mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr
Bosch BKK 13. Januar 2021 Link Flyer Ja Nein Nein Ja Nein Ja, im Flyer Versicherte der Bosch BKK können einen Arzt mit der Zusatzausbildung Homöopathie aufsuchen. Die Bosch BKK übernimmt die Anamnesekosten: Erstanamnese 80 Euro (bei Kindern bis 14 Jahre: 32 Euro). Folgeanamnese 31 Euro.
DAK Gesundheit 13. Januar 2021 Link Link Ja Nein Nein Ja Nein Ja Wir stellen Ihnen auf den folgenden Seiten verschiedenen Naturheilverfahren vor. (…) Wir beteiligen uns mit bis zu 100 Euro im Kalenderjahr an den Kosten für Homöopathie. Einzige Voraussetzung: Ihr Arzt hat sich in der homöopathischen Medizin ausbilden lassen.
HEK - Hanseatische Krankenkasse 13. Januar 2021 Link Link Ja Nein „teilnehmende Ärzte“ Nein Nein Ja Damit Sie sich ganzheitlich behandeln lassen können, stehen Ihnen bundesweit rund 1.400 teilnehmende Ärzte zur Verfügung. Bei diesen übernehmen wir zum Beispiel die Kosten für die Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und Analyse.
IKK Brandenburg und Berlin 13. Januar 2021 Link PDF Ja Nur über Link zur Arztsuche Ja Ja Nein Ja, im Flyer IKK BB-Versicherte können ganz einfach die Homöopathie bei teilnehmenden Ärzten mit einer homöopathischen Zusatzausbildung in Anspruch nehmen. (…) Wählen Sie zunächst einen Arzt aus, der seine homöopathische Behandlung in Zusammenarbeit mit der IKK anbietet.
IKK classic 13. Januar 2021 Link Ja Nein „Vertragsarzt“ Ja Nein Ja Wir erstatten die Kosten für die homöopathische Erst- beziehungsweise Folgeanamnese. Analyse, Beratung sowie Auswahl der Arzneien (durch Repertorisation entsprechend dem Krankheitsbild) gehören außerdem zu unseren Leistungen. Die IKK classic übernimmt die Kosten für homöopathische Arzneimittel – bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. (…) Vor Beginn der Behandlung müssen Sie jedoch beim homöopathisch tätigen Vertragsarzt eine Teilnahme- und Einverständniserklärung unterzeichnen.
IKK gesund plus 13. Januar 2021 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein, sondern pseudo­wissenschaftliche Beschreibung Die Behandlung mit Homoöpathie ist vertraglich festgelegt. Das bedeutet für alle Versicherten der IKK gesund plus, die diese Leistung in Sachsen-Anhalt oder Bremen in Anspruch nehmen, eine Übernahme von homoöpathischen Behandlungen.
IKK Südwest 13. Januar 2021 Link Ja DZVhÄ als einer mehrerer Links, die bei der Arztsuche unterstützen Nein „qualifizierte Leistungserbringer“ Nein Nein, Hinweis auf fehlenden Wirksamkeits­nachweis Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr für folgende Leistungen die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung: Erstanamnese, Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl, Folgeanamnese und Beratung. Um die oben genannten Leistungen im Bereich Homöopathie erstatten bzw. bezuschussen zu können, muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Anmerkung: Link auf das ARD Nachtmagazin mit einer insgesamt sehr wissenschaftlich fundierten Darstellung der Homöopathie
Novitas BKK 13. Januar 2021 Link Ja Nein Ja Nein Nein Nein Wir bieten Ihnen umfassende homöopathische Leistungen, vor allem Erstanamnese, Folgeanamnese und Beratung. (…) Voraussetzungen: Sie erklären Ihre Teilnahme am Homöopathie-Vertrag bei Ihrem Arzt. Ihr Arzt ist einer von bundesweit etwa 2.000 teilnehmenden Medizinern und vertraglicher Partner der Novitas BKK.…
pronova BKK 13. Januar 2021 Link Ja Nein Ja Nein Nein Nein Wir nehmen an den Selektivverträgen „Klassische Homöopathie“ teil und übernehmen für dich die Behandlungskosten für ärztliche Homöopathie. (…) Eine homöopathische Behandlung beinhaltet in der Regel eine umfassende Erstanamnese (…) Folgeanamnesen (…). Bei Bedarf gibt es auch kürzere homöopathische Beratungen.
Siemens-Betriebskrankenkasse SBK 13. Januar 2021 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein, Hinweis auf fehlende Nachweise
zur Wirksamkeit
Um Sie ganzheitlich zu behandeln, haben wir bundesweit ein hochwertiges homöopathisches Programm ins Leben gerufen. Daran nehmen über 1.200 ausgebildete Schulmediziner mit einer zusätzlichen Ausbildung als Homöopath teil.
Leistung: Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung (…) Leistungen der Apotheke
VIACTIV Krankenkasse 13. Januar 2021 Link Ja Nein Ja Nein Nein Ja Mit der VIACTIV können Sie ohne Zuzahlung homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Einzige Voraussetzung: Der behandelnde Arzt muss am Vertrag für homöopathische Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung teilnehmen.


Krankenkassen mit sehr vagen Hinweisen zur Erstattung der Homöopathie

Bei diesen Krankenkassen (Stand: Januar 2021) gibt es schwammig formulierte Aussagen, z.B. dass die Erstattung von Homöopathie „nicht ausgeschlossen“ sei. Manche erstatten lediglich die homöopathischen Präparate, meistens bis zu 100,- Euro/Jahr oder verweisen auf dafür notwendige Sondertarife.

Krankenkassen mit sehr vagen Hinweisen zur Erstattung der Homöopathie

Kasse Letzter Abruf Link Erstattung? Hinweis
auf
DZVhÄ?
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag?
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation?
Nur Erstattung der Arzneien? Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? Hinweis bzw. Zitat aus dem Link
AOK Baden-Württemberg 11. Januar 2021 Link Ja Nein Ja Ja Ja Ja Frei verkäufliche, alternative Arzneimittel: 200 Euro

Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.

AOK Bayern 11. Januar 2021 Link Ja Nein Nein Ja Ja Ja Voraussetzung: Verordnung des Arzneimittels durch einen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren. Für wen? Schwangere und Kinder bis 14 Jahre

Rückerstattung: bis zu 15 Euro (Schwangere) bzw. 80 % der Kosten, max. 25 Euro (Kinder)

AOK Nordwest 11. Januar 2021 Link Ja Nein Nein Nein Ja Ja Die AOK NORDWEST übernimmt für Sie 80 % der Kosten – maximal 500 Euro im Kalenderjahr – für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Arzt auf Privatrezept verordnet und aus der Apotheke bezogen werden und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.
AOK Rheinland/Hamburg 11. Januar 2021 Link Link Vage Nein Nein Nein Nicht angegeben Nein Die Homöopathie wird im Rahmen des Angebots „Gesundheitskonto“ erwähnt: „Beim Gesundheitskonto können Sie von zahlreichen Gesundheitsleistungen profitieren. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aus dem Gesamtangebot von über 50 Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen: Alternative Medizin: Osteopathie, Homöopathie beim Vertragsarzt, Chiropraktik, Massagen…“
Auch an anderer Stelle bleibt die Darstellung vage: Unter „Erholung und Entspannung“ heißt es: „Besondere Leistungen (…) Alternative Therapien und Homöopathie“. Unter dem Link zur Erläuterung der Angebote aus den Alternativen Therapien findet sich die Homöopathie jedoch nicht.
AOK Sachsen-Anhalt 11. Januar 2021 PDF Link Vage Nein Nein Nein Keine Angaben Nein Keine Erwähnung der Homöopathie direkt; aber im Zusatztarif AOK-NaturPRIVAT werden die besonderen Therapierichtungen als erstattungsfähig bezeichnet: „Erstattungsfähig sind folgende Leistungen: (…) die im jeweils gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen („Hufeland-Verzeichnis“) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“
An anderer Stelle bleibt die Darstellung vage: Unter „Familienphase Baby“ heißt es: „Besondere Leistungen (…) Alternative Therapien und Homöopathie“. Unter dem Link zur Erläuterung der Angebote aus den Alternativen Therapien findet sich die Homöopathie jedoch nicht.
BKK Melitta plus 11. Januar 2021 Link Nein Nein Nein Nein Ja Ja Kostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie von bis zu 100 Euro pro Jahr und Versicherten, nach Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept und Vorlage der Originalrechnung/ Quittung der Apotheke. Für Kinder unter zwölf Jahren sind Naturarzneimittel Kassenleistung und auf einem Kassenrezept verordnungsfähig.
Debeka BKK 11. Januar 2021 Link Nur über Zusatztarif Nein Nein Ja Nein Nein Im Grundtarif wird die Homöopathie nicht in den Broschüren für Leistungen und Mehrleistungen erwähnt; die Debeka bietet Zusatztarife „EA“ oder „EAplus“: an: Erstattet wird dann die „Heilbehandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung ‚Naturheilverfahren‘ und/oder ‚Akupunktur‘ und/oder ‚Homöopathie‘“, beim Tarif „EA“ gedeckelt mit bis zu „500 Euro je Kalenderjahr“
hkk Krankenkasse 11. Januar 2021 Link Ja Nein Nein Nein Ja Nein Die hkk erstattet ihren Kunden die Kosten bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt kalenderjährlich 100 Euro für folgende Leistungen: nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind.
KKH Kaufmännische Krankenkasse 11. Januar 2021 Link Link Ja, im Bonusprogramm Nein Nein Nein Nein Nein Es wird ein Bonusprogramm angeboten, bei dem man über „gesundheitsbewusste Maßnahmen“ Geldprämien oder Leistungen aus einem „Gesundheitsbudget“ erhalten kann. Im Rahmen des letzteren wird auch die Homöopathie als mögliche Leistung genannt, jedoch ohne weitere Angaben.
Salus BKK 11. Januar 2021 Link Ja Nein Nein Ja Ja Vage Sind Verordnungen homöopathischer Arzneien bei der Salus BKK möglich? Soweit Sie den Arzneimittelrichtlinien entsprechen, können Sie zu Lasten der Salus BKK verordnet werden. Vorausgesetzt der Vertragsarzt führt die Zusatzbezeichnung „Homöopathie oder Naturheilverfahren“.
vivida BKK 11. Januar 2021 Link Ja, nur bei Kindern Nein Nein Nein Ja, nur bei Kindern Nein Die vivida bkk übernimmt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auch verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente. Darunter fallen auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel…


Krankenkassen, die keine Hinweise zur Erstattung von Homöopathie geben oder diese explizit ausschließen

Bei diesen Krankenkassen (Stand: Januar 2021) ist auf ihrer Homepage kein Hinweis auf Erstattung von homöopathischen Leistungen zu finden:

Krankenkassen, die keine Hinweise zur Erstattung von Homöopathie angeben

Kasse Letzter Abruf Link Erstattung? Hinweis
auf
DZVhÄ?
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag?
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation?
Nur Erstattung der Arzneien? Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? Hinweis bzw. Zitat aus dem Link
AOK Nordost 11. Januar 2021 Link Nein[B 1] Auf der Webseite der AOK Nordost finden sich keine allgemeinen Hinweise auf die Homöopathie oder ihre Erstattung
BKK Textilgruppe Hof 11. Januar 2021 Link Unklar Die Webseite beinhaltet keine Angaben zur Homöopathie; seit 2018 wird die Homöopathie auch im Geschäftsbericht nicht mehr explizit unter den erstatteten Extras aufgeführt. (Im Geschäftsbericht von 2017 war dies noch der Fall: „Wir freuen uns, auch weiterhin unsere satzungsbasierten Extras anbieten zu können, die weit über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, darunter (…) Homöopathie, …“) Unklar ist jedoch, ob nur die Erwähnung weggefallen ist.
IKK Nord 11. Januar 2021 Link Nein Auf der Webseite der IKK Nord finden sich keine Hinweise auf die Homöopathie oder ihre Erstattung
SIEMAG BKK 11. Januar 2021 Link Nein Auf der Webseite der SIEMAG BKK finden sich keine Hinweise auf die Homöopathie oder ihre Erstattung


Selektivverträge

Selektivverträge werden zwischen einzelnen Krankenkassen und Leistungserbringern geschlossen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die bei der Ausgestaltung des Kollektivvertrages mitwirken, der für alle Krankenkassen und Leistungserbringer flächendeckend gilt, sind an Selektivverträgen nicht beteiligt. Ursprünglich waren die Selektivverträge für chronisch Kranke vorgesehen (Disease-Management-Programme), mittlerweile gibt es für viele Verfahren und Leistungen solche Verträge. Die Vergütung für Leistungen aus den Selektivverträgen erfolgt außerhalb der Gesamtvergütung (Budget).[12]

Es haben sich auf dem Gesundheitsmarkt viele sogenannte Managementgesellschaften etabliert, die die Lobbyarbeit für derartige Vertragsabschlüsse übernehmen. Im Falle der Homöopathie ist das die Managementgesellschaft des DZVhÄ mbH.[13] Zur Zeit haben ca. 1500 Ärzte (v. a. Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Frauenärzte und Internisten) mit den Krankenkassen einen Selektivvertrag für Homöopathie.

Patienten müssen sich in der Regel für einen Selektivvertrag entscheiden. So ist beispielsweise bei der Barmer Ersatzkasse die gleichzeitige Teilnahme an einem Hausarztvertrag (einer anderen Form eines Selektivvertrages) nicht möglich.[14]

Arzneimittel

Damit Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernehmen, muss deren Wirksamkeit nachgewiesen und müssen sie zugelassen worden sein – normalerweise. Es gibt im Arzneimittelgesetz[15] jedoch drei Ausnahmen:

  • Homöopathie
  • Anthroposophie
  • Phytotherapie

Dieses Konstrukt nennt sich Besondere Therapierichtungen und beruht auf dem im Gesetz definierten Binnenkonsens. Deswegen ist bei Homöopathika nur eine Registrierung ohne einen Wirksamkeitsnachweis unter den üblichen Bedingungen der Medizin nötig. Diese Regelung ermöglicht es den Krankenkassen, Homöopathie und Homöopathika auch ohne Wirksamkeitsnachweis zu erstatten.

Homöopathische „Arzneimittel“ aus der Apotheke muss der Patient erst einmal selbst zahlen, bekommt dann aber unter Vorlage des Rezeptes und der Rechnung das Geld von seiner Krankenkasse erstattet.

Diese Praxis stellt insofern eine Besonderheit dar, da seit 2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Bis dahin wurden alle Medikamente, die ein Arzt verordnet hatte, anstandslos von den Krankenkassen bezahlt. Dazu gehören z. B. Schmerzmittel bis zu einer bestimmten Dosierung, schleimlösende Medikamente bei chronisch Lungenkranken, Mund- und Rachentherapeutika bei Entzündungen und andere hilfreiche Arzneimittel.

Bei den Homöopathika wird eine Ausnahme gemacht, obwohl sie ebenfalls nicht verschreibungspflichtig sind.

Wirtschaftlichkeitsgebot

Die Krankenkassen stellen den Versicherten die genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (SGB V § 12)[2] zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.[16] Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der „Besonderen Therapierichtungen“ sind dabei indes nicht ausgeschlossen.

Dieses gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot wird in Bezug auf die Homöopathie derzeit von den Krankenkassen nicht eingehalten, denn es wird Geld für Leistungen ausgegeben, deren Wirkung über den Placeboeffekt nicht hinausgeht. Aus diesem Grund hatten sich die auf dem 100. Deutschen Ärztetag (Mai 1997) anwesenden Ärzte auch explizit gegen den Zugang der Besonderen Therapierichtungen zu den Leistungen des Sozialversicherungssystems ausgesprochen:

In letzter Minute in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Veränderungen ermöglichen sämtlichen Gruppierungen unkonventioneller Heilverfahren auf der Ebene der von ihnen reklamierten Binnenanerkennung in großem Umfang diagnostische und therapeutische Verfahren den Leistungen des Sozialversicherungssystems zugänglich zu machen.

Diese Verfahren halten einer Prüfung auf Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit nicht stand und sprengen somit die Grenzen des ohnehin bis an den Rand der Leistungsfähigkeit strapazierten Sozialversicherungssystems. Es wird nicht verkannt, daß ein Teil der Bevölkerung sich zu dieser Art Diagnostik und Therapie hingezogen fühlt. Die Finanzierung dieser Wünsche kann jedoch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen, wenn man nicht die Grundlagen einer wissenschaftlich orientierten Medizin in Frage stellen will.

Die deutsche Ärzteschaft fordert daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die (...) in letzter Minute in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Veränderungen im SGB V ersatzlos zu streichen.[17]

Selbst Claudia Witt, Professorin für Komplementärmedizin an der Uni Zürich, kommt nach Auswertung von Versorgungsstudien zu dem Schluss:

Es konnte nicht gezeigt werden, dass homöopathische Arzneimittel besser wirken als Placebo.[18]

Auch das Argument, die Krankenkassen könnten Geld sparen, wenn Patienten zum Homöopathen gingen, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig, wie eine Arbeitsgruppe der Uni Zürich festgestellt hat. Daten von 44.550 Patienten wurden ausgewertet: Die Gesamtkosten lagen in der Homöopathiegruppe nach 18 Monaten höher (im Mittel bei 7.207 EUR) als in der Vergleichsgruppe (5.857 EUR). Das galt für alle Diagnosen.[19] In einer Folgestudie nach einem Beobachtungszeitraum von insgesamt 33 Monaten hatten sich die Beträge der beiden Patientengruppen zwar angenähert, doch lagen die Kosten für Patienten mit homöopathischen Selektivverträgen immer noch für alle Diagnosen höher als bei denen, die dieses Angebot nicht in Anspruch nahmen (im Mittel 12,414 EUR in der Homöopathiegruppe und 10,428 EUR in der Vergleichsgruppe).[20]



Quellen- und Literaturangaben
  1. SGB V § 1 Solidarität und Eigenverantwortung (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  2. 2,0 2,1 SGB V § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  3. GKV Versorgungsstrukturgesetz (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  4. vgl. u.a. Homöopedia-Artikel Nürnberger_Kochsalzversuch, Münchner Kopfschmerzstudie, Systematische Reviews zur Homöopathie - Mathie (2014) und Systematische Reviews_zur_Homöopathie - Shang (2005)
  5. Webseite der SBK (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  6. „Gesetzliche Krankenversicherung: Techniker Kasse ist erstmals größer als die Barmer“ in: Spiegel Online vom 14.01.2014 (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  7. „Kassenstreit: Homöopathie wird erstattet - die neue Brille nicht“ auf Spiegel Online am 14.12.2017 (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  8. „Warum immer mehr Krankenkassen Globuli zahlen, obwohl sie nichts bringen“ von Jan Petter und Maren Schwarz auf Spiegel Politik online am 27.04.2018 (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  9. „Rückfall ins Mittelalter“ in Der Spiegel vom 19.05.1997, (Onlineversion, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  10. „Homöopathie – ärztliche Behandlung und Arzneimittel“ auf der Webseite der AOK Hessen (Link, aufgerufen am 13. Januar 2021)
  11. Hinweise zur Homöopathie auf der Webseite der Daimler BKK (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  12. AOK Bundesverband, Lexikon: Selektivvertrag/Bereinigung der Gesamtvergütung (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  13. Webseite der Managamentgesellschaft des DZVhÄ (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  14. Vertragsbedingungen der Barmer GEK (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  15. Arzneimittelgesetz (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  16. SGB V § 2 Leistungen (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  17. Protokoll des 100. Deutschen Ärztetages 1997 (PDF, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  18. Schweizer Tagesanzeiger, 25.06.2015: „Ist das bei Chirurgen so anders?“, Interview von Felix Straumann mit Claudia Witt (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021, Abonnement erforderlich)
  19. J. K. Ostermann, T. Reinhold, C. M. Witt: "Can Additional Homeopathic Treatment Save Costs? A Retrospective Cost-Analysis Based on 44500 Insured Persons"; July 2015 in: PLoS ONE 10(7): e0134657. doi:10.1371/journal.pone.0134657 (Link, aufgerufen am 11. Januar 2021)
  20. Julia K. Ostermann, Claudia M. Witt, Thomas Reinhold: „A retrospective cost-analysis of additional homeopathic treatment in Germany: Long-term economic outcomes“, PloS one 12.9 (2017): e0182897 (Link, aufgerufen am 20. Januar 2021)


Anmerkungen und Originalzitate
  1. Es gibt hier laut der Webseite der AOK Nordost eine Ausnahme: Eine Behandlung von Kindern in der Praxis für Kinder-Naturheilkunde und Homöopathie im Centrum für Gesundheit in Berlin würde die AOK Nordost explizit erstatten. Allerdings ist diese Praxis aktuell nicht besetzt, so dass das Angebot aktuell hinfällig ist. Link
    Leider finden sich durch dieses Angebot auf der Webseite der AOK in der herunterladbaren Broschüre Homöopathie für Kinder (aufgerufen am 11. Januar 2021) eben doch durch die Evidenzlage nicht gerechtfertigte und daher irreführende Werbeaussagen für die Homöopathie, zum Beispiel:

    Akute Erkrankungen wie Mittelohrentzündungen, Blasenentzündungen, Kinderkrankheiten, Ischialgien, Grippe, Erkältungen und ADHS sprechen im Allgemeinen sehr schnell auf ein homöopathisch richtig verordnetes Mittel an.